Schmerzengeld: Opferfordert 185.000 Euro

32-Jähriger sitzt seit Unfall von 2011 im Rollstuhl und fordert weiteren Schadenersatz von Autofahrerin.
Die beklagte Autolenkerin verletzte nach den gerichtlichen Feststellungen im Juli 2011 in Dornbirn den Vorrang und stieß mit dem damals 20 Jahre alten Motorradfahrer zusammen. Seit dem Verkehrsunfall ist der teilweise gelähmte Motorradlenker auf den Rollstuhl angewiesen.
Der anwaltlich von Bernhard Schwendinger vertretene Kläger fordert nun in einem weiteren Zivilprozess von der beklagten Autofahrerin und deren Haftpflichtversicherung 151.000 Euro als zusätzlichen Schadenersatz. Dazu fand am Dienstag am Landesgericht Feldkirch die letzte Verhandlung statt. Das Urteil von Richterin Claudia Lüthi wird schriftlich erfolgen.
Allein die Schmerzengeldforderung des Klägers belaufe sich insgesamt, einschließlich der erfolgten Zahlung nach dem 2014 beendeten ersten Verfahren, auf 185.000 Euro, sagte die Beklagtenvertreterin. Die Tiroler Anwältin der beklagten Parteien hält das geltend gemachte Schmerzengeld für weit überhöht.
Strittig ist vor Gericht auch die Frage, ob das von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ausbezahlte Pflegegeld von monatlich rund 600 Euro bereits die eingeklagten Pflege- und Haushaltshilfekosten zumindest teilweise abdeckt oder nicht.
Helfende Mutter erlitt Burnout
Der 32-jährige Kläger sagte am Dienstag bei seiner gerichtlichen Befragung, er leide noch immer vor allem an Nervenschmerzen, phasenweise auch an Rückenschmerzen. Er bezahle seine Mutter dafür, dass sie seine behindertengerechte Wohnung reinige, für ihn koche und wasche. Die PVA habe ihn 2018 für berufsunfähig erklärt. Seitdem arbeite er nur noch acht Wochenstunden, zumeist im Homeoffice. Seine Freundin wolle ein Kind haben, er wisse aber nicht, ob er dafür genug Energie habe.
Die 66-jährige Mutter des Klägers gab als Zeugin zu Protokoll, ihr im Rollstuhl sitzender Sohn benötige ihre Unterstützung. Sie sei anfangs damit überfordert gewesen und habe ein Burnout erlitten.