Mario Leiter öffentlich als Nutte bezeichnet: Geldstrafe wegen übler Nachrede

Pensionist verglich SPÖ-Landesvorsitzenden in Posting mit einer Prostituierten. Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen wegen übler Nachrede.
Wegen des Vergehens der üblen Nachrede wurde der unbescholtene Pensionist mit dem Pensionseinkommen von 2500 Euro am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1800 Euro (30 Tagessätze). 5400 Euro (90 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht zwei Monaten Haft.
Der Angeklagte kommentierte am 17. Februar als User mit einem Posting auf einer Nachrichtenplattform einen redaktionellen Bericht über den damaligen Bludenzer Bürgermeisterkandidaten und Vorarlberger SPÖ-Landesvorsitzenden Mario Leiter vor den Vorarlberger Gemeindewahlen so: Leiter verhalte sich wie eine Nutte. Er mache für Geld alles. Dadurch wurde der Politiker nach Ansicht des Gerichts in seiner Ehre verletzt. Der verächtliche Kommentar stelle eine (potenzielle) Rufschädigung vor.

Privatanklage
Anklage erhob nicht die Staatsanwaltschaft Feldkirch, sondern Leiter, als Privatankläger. Weil es sich beim angeklagten Delikt der üblen Nachrede um ein Privatanklagedelikt handelt. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Der 66-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn sagte, was er geschrieben habe, sei ihm in einer schriftlichen Diskussion mit einem anderen User passiert. Er sei sonst eher ein besonnener Mensch.
Milderungsgründe
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten. Der Angeklagte habe angeboten, als Wiedergutmachung dem Kinderdorf 1000 Euro zu bezahlen, sagte Richter Wehinger. Damit sei der Privatankläger aber nicht einverstanden gewesen. Offenbar geht Leiter auch zivilrechtlich gegen den Pensionisten vor.
Verteidiger Graf sagte, sein Mandant habe die Grenzen der zulässigen Kritik eindeutig überschritten. Auch ein Politiker müsse sich nicht alles gefallen lassen. Richter Wehinger merkte kritisch an, Privatankläger Leiter sei trotz der gerichtlichen Ladung unentschuldigt nicht zum Strafprozess erschienen.
Rechtskräftig
Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Der von Felix Graf verteidigte Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Privatanklagevertreterin Emelle Eglenceoglu nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.