Nach Grazer Amoklauf: Anklage zurückgezogen

Fälschlicherweise als Amokläufer bezeichneter Steirer geht nicht mehr gegen Vorarlberger Rentner vor.
Am vergangenen Sonntag schrieb der Privatankläger über seinen Wiener Anwalt dem Wiener Landesgericht für Strafsachen: ,,Die Ausführungen des Angeklagten in dessen Äußerung klingen glaubwürdig. Der Privatankläger zieht daher seine Privatanklage zurück.“ Beim Privatankläger handelt es sich um einen Steirer, der in sozialen Medien fälschlicherweise als Grazer Amokläufer bezeichnet wurde. Er beschuldigte offenbar seinerseits fälschlicherweise einen 85-jährigen Vorarlberger. Der junge Steirer behauptete zunächst, der betagte Vorarlberger habe ihn in einer Facebookgruppe als den Amokläufer hingestellt.
Nur Seniorenhandy
Deshalb erhob der Steirer Privatanklage gegen den Vorarlberger Pensionisten wegen übler Nachrede und verlangte dafür eine Entschädigung nach dem Mediengesetz. Das Landesgericht Feldkirch erklärte sich aber für unzuständig. Daraufhin erhob der Privatankläger beim Wiener Straflandesgericht Privatanklage gegen den Vorarlberger. Verteidiger Daniel Wolff brachte für seinen Mandanten am vergangenen Freitag eine schriftliche Äußerung zur Privatanklage bei Gericht ein. Darin schrieb der Bregenzer Rechtsanwalt, sein Mandant sei nicht der namensgleiche Verfasser des strittigen Facebookpostings. Der 85-Jährige verfüge nur über ein Seniorenhandy, erst seit wenigen Tagen über Internet und wisse nicht, was Facebook sei.
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Wolff sprach in seiner Äußerung von einer sehr fragwürdigen Vorgangsweise. Denn der Privatankläger habe nicht nachgeforscht, kein anwaltliches Aufforderungsschreiben verschickten lassen und nur wegen der Namensgleichheit Privatanklage erhoben.
Ein 21-jähriger Steirer erschoss im Juni in einer Grazer Schule zehn Menschen und danach sich selbst. Er und der Privatankläger haben denselben Vornamen und den identischen Anfangsbuchstaben beim Nachnamen. Nach der Zurückziehung der Privatanklage bleibt ungeklärt, wer das Posting verfasst hat.