Mit Pkw auf Fußgängerin losgefahren: 83-Jähriger am Tatort verurteilt

Betagter Pkw-Lenker fuhr nach Ansicht des Richters auf Gehsteig bewusst auf Fußgängerin zu, die ausweichen musste. Gerichtsverhandlung fand am Ort des Geschehens statt.
Wegen Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag am angeblichen Tatort zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 900 Euro. Die anderen 900 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Elias Zortea nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen fuhr der angeklagte 83-Jährige am 28. Oktober 2024 in Bregenz nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit seinem Auto von seinem Parkplatz auf den Gehsteig und dort bewusst direkt auf eine dort stehende Nachbarin zu. Demnach musste die 38-Jährige mit einem Schritt zur Seite ausweichen, um vom Pkw nicht erfasst zu werden.
Verhandlung am Ort des Geschehens
Die Verhandlung fand ausnahmsweise nicht im Landesgericht Feldkirch statt, sondern an Ort und Stelle. Der Strafrichter wollte sich am angeblichen Tatort anhand der Aussagen der Verfahrensbeteiligten ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten und dem angeklagten Vorfall machen.
Der Richter folgte im Wesentlichen den Angaben des mutmaßlichen Opfers. Allerdings ging er nicht davon aus, dass der Fahrzeuglenker mit durchdrehenden Autoreifen angefahren war.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig und lehnte eine Diversion ab. Er sei auf die Frau nicht losgefahren. Verteidiger Florin Reiterer beantragte einen Freispruch.
Ersturteil von OLG aufgehoben
Die Gerichtsverhandlung fand im zweiten Rechtsgang statt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob im August das erste Feldkircher Urteil, in dem die Geldstrafe 240 Tagessätze betrug, wegen eines Rechtsfehlers auf und ordnete eine neue Verhandlung mit einem anderen Richter an.
Für das Berufungsgericht lag ein Nichtigkeitsgrund vor. Weil die Feldkircher Erstrichterin fälschlicherweise eine gefährliche Drohung als Nötigungsmittel angenommen habe. Beim Losfahren mit einem Auto auf einen Passanten bestehe das Nötigungsmittel aus Gewalt, meinte das Berufungsgericht.
In der neuen Verhandlung in erster Instanz stellte Richter Rümmele fest, der angeklagte Autofahrer habe die Fußgängerin durch das Losfahren in ihre Richtung mit Gewalt dazu genötigt, dem Pkw auszuweichen.