Politik

Rüscher: “Die KHBG zu bewerten, fällt nicht in die Zuständigkeit der Ärztekammer”

17.10.2025 • 15:18 Uhr
Rüscher: "Die KHBG zu bewerten, fällt nicht in die Zuständigkeit der Ärztekammer"
Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher steht mit der von ihr angestoßenen Umstrukturierung der Vorarlberger Spitalslandschaft intensiv im Fokus. canva/hartinger

In einer Anfragebeantwortung äußert sich die Gesundheitslandesrätin zur Kritik an der KHBG und der vermeintlich unzureichenden Kommunikation zum Projekt “Spitalscampus”.

Der Personalschwund am Landeskrankenhaus (LKH) Feldkirch sorgte Mitte August für Aufsehen: Fünf von zehn Oberärzte der Allgemeinen Chirurgie am Landeskrankenhaus (LKH) Feldkirch wandern bis Jahresende ab, berichtet der ORF Vorarlberg. Wie am Freitag bekannt wurde, verlässt ein weiterer Oberarzt die Abteilung. Hinter vorgehaltener Hand wird von einer schlechten Stimmung und Perspektivlosigkeit berichtet. Vonseiten des Spitals hieß es hingegen, die Abgänge könne man auffangen. Im ORF-Interview äußerte Ärztekammer-Präsident Burkhard Walla, daran erhebliche Zweifel.

Es ist nicht der erste Fall, der ein schiefes Bild der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft (KHBG) zeichnet: Kritik an ihr gab es in der Vergangenheit häufiger, etwa bei der Verlegung der Geburtenstation vom LKH Bludenz ins Feldkircher Spital oder der Diskussion um die Gehaltsanpassung des Krankenhauspersonals. Der KHBG werden Versäumnisse, unzureichende Kommunikation und Schönfärberei vorgeworfen. Zentralbetriebsrat Thomas Steurer berichtete im Gespräch mit der NEUE im konkreten Fall des LKH Bludenz von großer Unsicherheit in der Belegschaft, weshalb einige Mitarbeiter auch einen Wechsel ins benachbarte Ausland nicht ausschließen würden.

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“Vor diesem Hintergrund rückt die Frage nach Effizienz und Verantwortung in den Fokus: 80 Prozent der Einnahmen der KHBG stammen aus dem Landesgesundheitsfonds, den Land und Gemeinden finanzieren”, resümierten die Neos-Abgeordneten Claudia Gamon und Fabienne Lackner zu diesen Fällen in einer Anfrage an Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) im September. “Angesichts wiederholter Medienberichte über Abgänge erfahrener Kräfte stellt sich die Frage, ob die Personalpolitik greift oder nur strukturelle Probleme überdeckt. In Anbetracht dieser Entwicklungen bedarf es einer Klärung der Sachlage”, liest man im Anfragetext der Neos.

Rüscher: "Die KHBG zu bewerten, fällt nicht in die Zuständigkeit der Ärztekammer"
Fabienne Lackner und Claudia Gamon stellten im September eine Anfrage zum Thema an Landesrätin Rüscher. steurer

Diese Woche erfolgte die Beantwortung der Anfrage, in der Rüscher zu einigen interessanten Klarstellungen ausholt. Zunächst: “Klar ist, dass eine ‘Parallelverwaltung’ seitens der Landesregierung bei Geschäften, welche in den Aufgabenbereich der KHBG fallen, weder sinnvoll ist noch den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen.” Diesen Prinzipien widerspräche es auch, wenn die Landesregierung “Kontroll- und Mitspracherechte” bei Personal- und Organisationsentscheidungen der KHBG ausübe, liest man in der Anfragebeantwortung. Die Personalpolitik der KHBG entspreche den aktuellen Anforderungen, teilt Rüscher mit und begründet das mit einer personellen Fluktuation zwischen acht und neun Prozent in Vorarlberger LKHs, was “österreichweit einem niedrigen Wert entspricht”.

Rüscher: "Die KHBG zu bewerten, fällt nicht in die Zuständigkeit der Ärztekammer"
Landesrätin Martina Rüscher sieht eine “Parallelverwaltung” der Krankenhäuser als “nicht sinnvoll” an. stiplovsek

Zur Kritik der Ärztekammer an Kommunikation und Personalführung der KHBG befragt, wird die Gesundheitslandesrätin mehr als deutlich: “Die Ärztekammer ist eine ärztliche Interessensvertretung, deren Aufgaben im § 66 Ärztegesetz geregelt sind. Die Aufgabe, die Kommunikation und die Personalführung der Geschäftsführung einer Gesellschaft zu bewerten, welche Krankenhäuser betreibt, fällt nicht in ihre Zuständigkeit, sondern in die Zuständigkeit der Kontrollorgane der KHBG.” Seitens der Landesregierung beobachte man veröffentlichte Meldungen zur KHBG und den LKHs und bespreche sie gegebenenfalls intern.

Die Ärztekammer ist eine ärztliche Interessensvertretung, deren Aufgaben im § 66 Ärztegesetz geregelt sind. Die Aufgabe, die Kommunikation und die Personalführung der Geschäftsführung einer Gesellschaft zu bewerten, welche Krankenhäuser betreibt fällt nicht in ihre Zuständigkeit, sondern in die Zuständigkeit der Kontrollorgane der KHBG.

Landesrätin Martina Rüscher

Thematisiert wird in der Anfrage auch die Kritik an der Kommunikation bei Schließungen und Verlegungen von Krankenhausstationen. Im Zuge des “Spitalscampus” – ein Projekt, bei dem Rüscher die Zuständigkeiten innerhalb der Krankenhäuser neu ordnen will – hagelte es Kritik wegen mangelndem Informationsfluss. Zuletzt meldeten sich etwa aus Dornbirn Bürgermeister Markus Fäßler (SPÖ) und Stadträtin Juliane Alton (Grüne) zu Wort und bemängelten die Kommunikation zur Zukunft des städtischen Spitalsstandorts.

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Auf die Frage der Neos, ob Gemeinden oder andere Beteiligte vor Entscheidungen wie der Verlegung oder Schließung von Abteilungen ausreichend eingebunden und informiert worden seien, antwortet die Gesundheitslandesrätin: “Gemeinden oder weitere Beteiligte werden je nach Art und Umfang der Entscheidung informiert, allerdings ist die Sichtweise bezüglich ausreichendem Ausmaß von Entscheidungsträgern und Beteiligten nicht immer deckungsgleich.” Kurzum: Laut Rüscher gibt es einen Informationsfluss, aber nicht immer stellt er alle Seiten glücklich.