Mit Cuttermesser in die Brust gestochen: So lautet das Urteil

Unbescholtener Somalier verletzte Widersacher im Streit um Lärm mit Messerstich in Brust zum Glück nur leicht – das Urteil, eine mehrjährige Haftstrafe, ist bereits rechtskräftig.
Wegen des Verbrechens der versuchten absichtlichen schwerer Körperverletzung und des Vergehens der Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist rechtskräftig. Der von Thomas Lässer verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Manfred Melchhammer waren mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen belief sich wegen der Verwendung eines Messers auf zwei bis zehn Jahre Haft. Die Mindeststrafe betrug deshalb nicht ein Jahr.

Nach den gerichtlichen Feststellungen stach der angeklagte Somalier im Juni im Streit um Lärm in Hohenems dem Bewohner des benachbarten Zimmers mit einem kleinen Cuttermesser in die linke Brust. Dabei kam der Attackierte mit einer leichten Verletzung davon.
Dem Urteil zufolge verletzte der 23-Jährige bei einem anderen Vorfall einen Schuldner mit Faustschlägen leicht.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Der subsidiär Schutzberechtigte aus Somalia befindet sich seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.
Mildernd gewertet wurden das Geständnis, die Unbescholtenheit, die Alkoholisierung und der Umstand, dass es beim Verbrechen mit dem Messer beim Versucht geblieben ist.
Erschwerend wirkte sich aus, dass mit einem Verbrechen und einem Vergehen zwei Gewalttaten begangen wurden und bei einer Tat mit dem Messer eine Waffe verwendet wurde.
Der Angeklagte habe mit einem Messer in die Brust eines anderen Menschen gestochen. Deshalb sei eine unbedingte Gefängnisstrafe zu verhängen gewesen, sagte Richter Wehinger in seiner Urteilsbegründung. Die Messerattacke hätte noch schwerere Folgen nach sich ziehen können. Zum Glück habe der Angeklagte nur mit einem Stanleymesser mit einer kurzen Klinge zugestochen.