Vorarlberg

Opfer attackierte helfenden Polizisten

29.10.2025 • 15:42 Uhr
Opfer attackierte helfenden Polizisten
Das Mann wurde davor von einem Minderjährigen mit Pfefferspray besprüht. Hartinger

Angeklagter wurde im Zug Opfer eines Angriffs mit Pfefferspray und widersetzte sich danach der Polizei.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung an einem Beamten wurde der mit mehreren Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1080 Euro (180 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt.

Kein Verteidiger

Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil er aber keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Sophia Gassner gab kein Erklären ab.

Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.

Verletzung an der Schulter

Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte sich der Angeklagte in Dornbirn im Zug mit Gewalt der einschreitenden Polizei zu widersetzen. Demnach schlug der 27-Jährige einem Beamten auf die Schulter und verletzte ihn dabei leicht. Eine leichte Verletzung eines einschreitenden Beamten wird als schwere Körperverletzung gewertet.

Die Polizisten wollten dem Angeklagten dem Urteil zufolge helfen. Denn ein Minderjähriger hatte ihm im Zug Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Der Angeklagte habe sich mit Pfefferspray im Gesicht in einer Ausnahmesituation befunden und sei außer sich gewesen, sagte Richterin Wackerle in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings hätten ihm die Beamten mitgeteilt, dass sie Polizisten seien.

Vermeintliche Notwehr

Der angeklagte Deutsche gab vor Gericht an, er habe nicht gewusst, dass er es mit Polizisten zu tun habe. Er habe befürchtet, wieder attackiert zu werden. Deshalb habe er in vermeintlicher Notwehr zugeschlagen.

Sie sei davon überzeugt, dass der Angeklagte den von ihm geschilderten Vorfall so wahrgenommen habe, sagte die Strafrichterin. Die Realität sei freilich eine völlig andere gewesen.