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Unmündige Cousine vergewaltigt: Haft

30.10.2025 • 18:21 Uhr
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Die drei Angeklagten bestritten mit Ausnahme einer Körperverletzung alle Tatvorwürfe.Shutterstock

Mehrjährige Gefängnisstrafe für vorbestraften 25-Jährigen, auch wegen versuchter Messerattacke auf Cousine. Verurteilt wurden auch zwei Brüder des russischen Kurden.

Wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Zweitangeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der 25-jährige russische Kurde seiner Cousine 5000 Euro zu bezahlen und zweiten weiteren Opfern jeweils 200 Euro.

Zwei bis zehn Jahre Haft

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Kathrin Feurle ist nicht rechtskräftig. Verteidiger German Bertsch meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Staatsanwalt Philipp Höfle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug zwei bis zehn Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen verging sich der damals anfangs 15-Jährige zwischen 2015 und 2016 in Vorarlberg fünfmal an seiner zu Beginn der Tathandlungen zwölfjährigen Cousine. Demnach vergewaltigte der Jugendliche die Unmündige mehrmals und missbrauchte sie bei anderen Vorfällen schwer. Das Opfer wurde laut Urteil schwer traumatisiert.

Nach Ansicht der Richter versuchte der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch zudem, 2020 mit einem Messer auf seine Cousine einzustechen.

Dem Urteil zufolge trat der Angeklagte 2024 seine Cousine und schlug sie. Weil er mit ihrer Liebesbeziehung mit einem Afghanen nicht einverstanden war. Deshalb drohte der 25-Jährige, so der Schöffensenat, zusammen mit seinen Brüdern dem 23-jährigen Afghanen damit, ihn in einer Bar einzusperren, zu foltern und umzubringen.

Angeklagte bestreiten fast alle Tatvorwürfe

Vor allem wegen schwerer Nötigung wurden die beiden angeklagten Brüder des 25-Jährigen schuldig gesprochen. Über den unbescholtenen 26-Jährigen wurde eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zehn Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Über den unbescholtenen 28-Jährigen eine bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe von 1800 Euro (360 Tagessätze zu je 5 Euro). Auch diese beiden Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die drei Angeklagten bestritten mit Ausnahme einer Körperverletzung alle Tatvorwürfe. Verteidiger Bertsch sagte, die Anklageschrift basiere auf einem Rachefeldzug und einer Verschwörung der Familie der Cousine seiner drei Mandanten.