18-Jähriger Bregenzer wurde zwei Mal überfallen: Zwei junge Männer verurteilt

Mehrjährige Gefängnisstrafe für vorbestraften 19-Jährigen. Haftstrafe auch für vorbestraften 17-Jährigen, der an bewaffnetem Raubversuch beteiligt war.
Der 19-jährige Zweitangeklagte überfiel den 18-jährigen Bregenzer nach Ansicht der Richter heuer im Sommer zwei Mal. Beim ersten Mal drückte der Täter irgendwann zwischen Juli und August das Opfer an eine Wand und nahm ihm bei einer Taschenkontrolle vor allem Zigaretten weg. Beim zweiten Mal blieb es am 28. August gegen 17 Uhr hinter dem Bregenzer Arbeitsmarktservice beim Versuch, dem Opfer mit einer Schreckschusspistole 100 Euro zu rauben.
Über fünf Jahre Gefängnis
Wegen versuchten schweren Raubes und minderschweren Raubes wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Tschetschene am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen 25 Monate aus vier offenen Vorstrafen. Damit macht die Gesamtstrafe fünf Jahre und einen Monat Haft aus. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen betrug 1 bis 15 Jahre Gefängnis.
Über den 17-jährigen Erstangeklagten wurde eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für den versuchten schweren Raub verhängt. Davon beläuft sich der unbedingte, zu verbüßende Teil auf sechs Monate. Zwölf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Strafdrohung für den mit einer einschlägigen Vorstrafe belasteten jugendlichen Tschetschenen: null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis.
Urteile sind rechtskräftig
Beide Urteile sind rechtskräftig. Die von Daniel Wolff und Matthias Kucera verteidigten Untersuchungshäftlinge und Staatsanwalt Philipp Höfle akzeptierten die Entscheidung des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger.

Beim versuchten schweren Raub forderte der 19-Jährige 100 Euro vom Opfer und packte es am Kragen. Der 17-Jährige zeigte dem 18-Jährigen seine Schreckschusspistole in seinem Hosenbund.
Freispruch von unerlaubtem Waffenbesitz
Freigesprochen wurde der 19-Jährige vom Vorwurf des unbefugten Waffenbesitzes. Verteidiger Kucera beantragte auch Freisprüche von den angeklagten Raubtaten. Weil der 18-Jährige den minderschweren Raub mit der Taschenkontrolle erfunden habe. Und weil sein Mandant vom 18-Jährigen beim zweiten Vorfall nur die Teilrückzahlung von geliehenen 300 Euro gefordert habe. Dabei habe der 19-jährige Zweitangeklagte gar nicht gewusst, dass der 17-jährige Erstangeklagte eine Waffe mitgeführt habe.
Die beiden Tschetschenen stiegen beim zweiten Vorfall aus einem Auto aus und versuchten den 18-Jährigen auf der Straße auszurauben.