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Salomonisches Urteil nach einer Schlägerei

HEUTE • 09:00 Uhr
Salomonisches Urteil nach einer Schlägerei
Der Landwirt gab an, der Hund seines Kontrahenten habe Hühner und Küken gefährdet. Symbolfoto: Canva (2), Hartinger

Zwei Männer verletzten einander nach Ansicht der Strafrichterin mit Faustschlägen. Trotzdem wurden die beiden Angeklagten im Zweifel freigesprochen, wegen Notwehr.

Beim Bauernhof des Zweitangeklagten im Leiblachtal entwickelte sich nach den gerichtlichen Feststellungen am 13. Juli ein Konflikt zu einer Schlägerei. Nach Ansicht der Strafrichterin versetzten der 52-jährige Zweitangeklagte und der 35-jährige Erstangeklagte einander wechselseitig Faustschläge. Dabei wurden der Landwirt und der Spaziergänger leicht verletzt.

Dennoch wurden die von Thomas Kaufmann und Eva-Maria Ölz verteidigten Angeklagten am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch vom jeweiligen Vorwurf der Körperverletzung im Zweifel freigesprochen. Das Urteil, mit dem die Staatsanwältin einverstanden war, ist rechtskräftig.

Im Zweifel Notwehr

Ihr salomonisches Urteil begründete Richterin Franziska Klammer so: Es sei zu einem Schlagabtausch mit wechselseitigen Verletzungen gekommen. Wer damit begonnen habe, könne sie allerdings nicht feststellen. Im Zweifel müsse sie deshalb davon ausgehen, dass beide in Notwehr zurückgeschlagen hätten.

Keiner der Angeklagten sei glaubwürdiger als der andere, sagte die Richterin. Beide würden sich auf Notwehr berufen.

Im Zweifel rechtskräftig freigesprochen wurde der 52-jährige Landwirt auch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde ihm dazu vorgeworfen, er habe dem Spaziergänger und dessen Begleiterin damit gedroht, sie mit einer Schrotflinte zu erschießen. Der Zweitangeklagte bestritt auch diesen Vorwurf.

Nicht an Hundeverbot gehalten

Der Konflikt sei entstanden, weil der Spaziergänger einen Hund mitgeführt und sich nicht an die Tafeln mit den Hinweisen auf das Hundeverbot rund um seinen Bauernhof gehalten habe, sagte der Landwirt. Der Hund habe eine seiner Hennen mit Küken gefährdet.

Der Landwirt gab vor Gericht zu Protokoll, der Spaziergänger habe mit den Faustschlägen auch einen seiner Zähne beschädigt. Davon habe der Zweitangeklagte vor der Polizei aber noch nichts gesagt, erwiderte Kaufmann als Verteidiger des Spaziergängers.

Freispruch in anderem Prozess

Wenige Tage zuvor hatte Kaufmanns Verteidigung zu einem Freispruch in einem anderen Strafprozess am Landesgericht geführt. Die Mandantin des Bregenzer Rechtsanwalts wurde vom Vorwurf freigesprochen, einen Beitrag zu einem Einbruchsdiebstahl geleistet zu haben. Der Angeklagten war nicht nachzuweisen, dass sie einem Einbrecher das Geldversteck in der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten zur Begehung des Einbruchsdiebstahls verraten hat.