Schüler versuchte, Lehrerin mit Nacktfotos zu erpressen

23-Jähriger am Landesgericht nicht rechtskräftig verurteilt.
Wegen des Verbrechens der versuchten Erpressung wurde der unbescholtene Lehrling mit dem Nettoeinkommen von 1600 Euro am Montag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1260 Euro (180 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagten der Geschädigten 500 Euro zukommen zu lassen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Der von Michael Battlogg verteidigte Angeklagte meldete volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld, Strafe und des Schmerzengeldes an. Staatsanwältin Lisa Pfeifer meldete Strafberufung an. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen schrieb der Lehrling im vergangenen Jahr über ein gefälschtes Profil auf Instagram seine Lehrerin an. Er lockte von ihr Nackfotos und -videos heraus. Damit versuchte er sie zu erpressen. Der ledige Mann aus dem Bezirk Bregenz forderte von ihr im September in Kryptowährungen 4700 Euro. Wenn sie nicht bezahle, werde er ihre intimen Aufnahmen veröffentlichen.
Schüler zeigte sich geständig
Die Lehrerin ließ sich nicht erpressen und informierte die Polizei. Der Beschuldigte war in dem Strafverfahren von Anfang an geständig. Er sagte, sein Fehlverhalten tue ihm leid. Er sei bereit, den geforderten Schmerzengeldbetrag zu bezahlen.
Schon am Tag nach seinem Erpresserschreiben habe er die intimen Aufnahmen seiner Lehrerin ebenso gelöscht wie seinen falschen Account auf Instagram, gab der Angeklagte zu Protokoll.
Verteidiger Battlogg beantragte vergeblich eine Diversion. Richterin Klammer entgegnete, das Oberlandesgericht Innsbruck genehmige in solchen Fällen keine Diversion, weil schwere Schuld vorliege.