Lokal

Agrar-Obmann Ess: „Blockadehaltung der Stadt Feldkirch bremst wichtige Projekte aus“

20.12.2025 • 09:30 Uhr
Agrar-Obmann Ess: „Blockadehaltung der Stadt Feldkirch bremst wichtige Projekte aus“
Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft Altenstadt. Stadler

Robert Ess übt wie gewohnt harte Kritik an der Vorgehensweise der Stadt Feldkirch und wünscht sich eine baldige Entscheidung seitens der Agrarbehörde.

Das Feststellungsverfahren, das klären soll, wem die Erträge und Vermögenswerte aus den umstrittenen Flächen zustehen, läuft nun seit mehr als zweieinhalb Jahren. Ist das noch angemessen?
Robert Ess: Eine derartige Verfahrensdauer ist äußerst belastend. Dieser Stillstand führt zu ständigen Zwischenstreitigkeiten, die wiederum rechtlich behandelt werden müssen. Das bindet Ressourcen, die wir lieber produktiv einsetzen würden. Eine baldige Entscheidung ist daher mehr als wünschenswert.

Wie wichtig wäre eine rasche Entscheidung für die Zusammenarbeit der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altenstadt?
Ess: Eine rechtliche Klarstellung über das Volleigentum ist dringend erforderlich, um die aktuelle Rechtsunsicherheit bei sämtlichen Grundstücksangelegenheiten zu beenden. In unserer Arbeit gibt es viele Schnittpunkte mit der Stadt Feldkirch, weshalb die aktuelle Blockadehaltung seitens der Stadt seit über zwei Jahren dazu führt, dass wichtige Projekte im öffentlichen Interesse ausgebremst oder gar nicht umgesetzt werden können. Dies hemmt die Entwicklung der gesamten Stadt.

Aber das Verfahren wird wohl noch Jahre dauern, bis es höchstgerichtlich entschieden ist.
Ess: Die Agrargemeinschaft hat mehrfach betont, dass ein jahrelanger Instanzenweg nur erhebliche Kosten verursacht und das Vertrauensverhältnis weiter beschädigt. Wir befinden uns derzeit in einer klassischen „Lose-lose-Situation“, die Ressourcen bindet, die eigentlich für das Gemeinwohl eingesetzt werden sollten. Sollte der Rechtsstreit zu unseren Gunsten ausgehen, liegen der Stadt insgesamt drei gleichlautende Bescheide (1959, 1960 und der aktuelle) vor, die unser Volleigentum bestätigen. Wir hoffen, dass die Stadt dies dann endlich anerkennt, anstatt weitere Mittel in aussichtslose Instanzenwege zu stecken. Im umgekehrten Fall wäre die Sachlage jedoch etwas anders: Der Agrargemeinschaft würden dann zwei positive und nur ein negativer Bescheid vorliegen. In dieser Konstellation wäre die Agrargemeinschaft die einzige Partei, für die es überhaupt sinnvoll wäre, den Rechtsweg weiterzuverfolgen, um die Widersprüche zu klären. Wir haben bereits mehrfach die Hand ausgestreckt – es liegt nun an der Stadt Feldkirch, diese auch anzunehmen.

Sie sagen, die Stadt blockiert. Konkrete Beispiele?
Ess: Es kann nicht sein, dass Vorhaben wie die Versetzung eines ÖBB-Strommasts, die Interventionspiste für Rhesi oder die Renaturierung des Spiersbachs durch juristische Schritte verzögert werden. Dass Projekte, die der öffentlichen Sicherheit und dem ökologischen Gemeinwohl dienen, auf diese Weise bekämpft werden, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es gefährdet den Fortschritt und kostet sowohl den Steuerzahler als auch uns Zehntausende Euro, die anderweitig sinnvoller investiert wären. Diese Interventionen erfolgen sogar dort, wo die Stadt laut Gericht gar keine Parteistellung besitzt. Wir kooperieren jedoch nach wie vor mit der Stadt Feldkirch, wenn es um Projekte geht, die dem Gemeinwohl dienen. Wir möchten die rechtlichen Differenzen keinesfalls auf dem Rücken der Bevölkerung austragen. Die Bürgerinnen und Bürger können für diese Situation nichts, und wir sind uns unserer Verantwortung ihnen gegenüber bewusst. Projekte, die den Menschen einen direkten Nutzen bringen, unterstützen wir daher weiterhin aktiv und verlässlich, unabhängig von den aktuellen Unstimmigkeiten mit der Stadtverwaltung. Ein Beispiel wäre etwa die Steinschlagsicherung Göfnerstraße: Hier war die Stadt Antragstellerin und hat uns gebeten einer Abspannung für Steinschlagnetze auf unseren Grundstücken zuzustimmen. Dem sind wir natürlich nachgekommen. Denn für uns steht eine sachliche Lösung im Sinne der Allgemeinheit stets im Vordergrund.

Am rechtlichen Standpunkt der Agrargemeinschaft wird sich nichts verändert haben, oder?
Ess: Wir haben keinerlei Anlass, davon abzuweichen. Die Stadt Feldkirch war nie Mitglied der Agrargemeinschaft und hat auch sonst keine Anteilsrechte daran. Dies wurde bereits im Vereinigungsvertrag von 1925 klar festgeschrieben und später durch die Regulierung sowie die Hauptteilung rechtlich verbrieft und grundbücherlich durchgeführt. Wenn jemand seit 65 Jahren als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch steht, muss er in einem Rechtsstaat darauf vertrauen können, dass dieser Status Bestand hat. Alles andere würde den öffentlichen Glauben an das Grundbuch und damit die Grundpfeiler unseres Rechtsstaats erschüttern