Siemens: Sechsstellige Summe hinterzogen?

Siemens-Mitarbeiter soll mit jahrelangen Betrügereien in Siemens-KHBG-Affäre hohe Summe an Einkommensteuer hinterzogen haben. Beschuldigter bestreitet den Vorwurf.
Zu den Hauptbeschuldigten im Siemens-KHBG-Ermittlungsverfahren um jahrelange Betrügereien in Millionenhöhe mit Scheinrechnungen und fingierten überhöhten Kosten bei Aufträgen der Krankenhausbetriebsgesellschaft zählt ein ehemaliger Siemens-Verkaufsbereichsleiter. Er soll sich zwischen 2013 und 2022 mit rund 1,7 Millionen Euro unrechtmäßig bereichert haben.
Das geht aus Unterlagen der ermittelnden Außenstelle Linz der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hervor. Dabei wird die vorläufig errechnete Betrugssumme mit 1,697.90 Euro beziffert.
Steuerhinterziehung
Demnach haben Finanzprüfer vorläufig errechnet, dass der beschuldigte 53-Jährige von den betrügerisch erlangen Geldern 848.950 Euro an Einkommensteuer hinterzogen haben soll. Denn die Einkommensteuer beläuft sich in Österreich bei derart hohen Einkünften auf 50 Prozent.
Die Finanzbehörde stützt sich bei ihrer Berechnung der behaupteten Steuerhinterziehung auf Bareinzahlungen aufs Bankkonto des Beschuldigten mit angeblich unklarer Herkunft und auf angebliche finanzielle Zuwendungen, vor allem von einem beschuldigten Ex-KHBG-Mitarbeiter.
Verdächtige Bareinzahlungen
Zu den finanziellen Zuwendungen werden für die Jahre 2013 bis 2022 in den Ermittlungsunterlagen diese zehn jährlichen Euro-Beträge angeführt: 101.600, 73.300, 106.000, 93.200, 145.800, 117.400, 67.500, 47.700, 85.000, 73.300.
Die verdächtigen neun jährlichen Euro-Bareinzahlungen aufs Konto werden für 2014 bis 2022 betragsmäßig so angegeben: 13.000, 107.200, 68.500, 90.000, 94.000, 70.550, 50.300, 73.400, 72.650.
Abgezogen haben die Finanzprüfer bei ihrer Steuerberechnung Beträge etwa für Werbungskosten und andere Positionen.
Den Vorwurf der Abgabenhinterziehung weise sein Mandant mit Vehemenz zurück, teilte auf Anfrage Verteidiger Karl-Heinz Plankel in einer Stellungnahme mit. Der Beschuldigte habe die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung weder objektiv noch subjektiv verwirklicht. Sein Mandant habe daher die Abgabenbescheide, die nicht rechtskräftig seien, fristgerecht bekämpft.
Gesprächstermin vereinbart
Überwiegend würden seinem Mandanten Abgabenlasten zugeordnet, die ihm allerdings gar nicht zugerechnet werden dürften, teilte der Dornbirner Rechtsanwalt mit.
Für Mitte Jänner 2026 sei ein Gesprächstermin mit der Finanzbehörde vereinbart, so Plankel. Sein Mandant sei zuversichtlich, dabei die Verdachtsmomente gegen ihn ausräumen zu können.