Prozess: Mann soll Ehefrau 16 Jahre Gewalt angetan haben

Ein 43-Jähriger soll jahrelang Gewalt gegen seine Frau angewandt haben. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.
Fortgesetzte Gewaltausübung: Diesem Vorwurf muss sich ein 43-jähriger Mann vor Gericht stellen. Zwischen 2009 und 2025 soll er laut Anklage seine Frau immer wieder an den Armen gepackt, sie dann gegen Türe und Wände gestoßen haben. Letzten Dezember soll er sie gewürgt haben. In der Ambulanz wurden Würgemale festgestellt. Diese kann sich der Angeklagte nicht erklären.
Höhen und Tiefen
Er erklärt, es gebe in seiner Ehe Höhen und Tiefen. Das sei aber doch in jeder Ehe so. Ab und zu sei es ihm unwohl, wenn Diskussionen kein Ende nehmen. Während seiner Ausführungen werden Themen des höchstpersönlichen Lebensbereichs angesprochen. Die Öffentlichkeit wird daher zwischenzeitlich auf Wunsch des Angeklagten ausgeschlossen.
Nachdem die Öffentlichkeit wieder zugelassen wird, kommen die Würgemale erneut zur Sprache. Die Frau des Angeklagten habe ihn vor der Polizei belastet. Wie erkläre er sich die Beschuldigungen seiner Frau? Er wisse es nicht. Sie komme eh gleich herein. Es sei besser, sie zu fragen.
Zu dieser Frage kommt es jedoch nicht: Die Frau nimmt ihr Aussagebefreiungsrecht in Anspruch. Sie ist als Angehörige nicht verpflichtet, gegen ihren Mann auszusagen.
Freispruch nicht aufgrund von Zweifeln
Richter Theo Rümmele spricht den Angeklagten vom Vorwurf fortgesetzter Gewaltausübung frei. Er betont, dass die Darstellungen des Mannes glaubhaft und schlüssig gewirkt haben. Der 43-Jährige habe auch nichts beschönigt, Diskussionen in der Ehe offen angesprochen. Das Urteil sei nicht basierend auf dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gefällt worden.
Durch den Freispruch entfallen Ansprüche auf Rechtswege für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.