Könne nichts für den Unfall: Urteil um illegales Straßenrennen

Zwei junge Männer sollen im April 2025 ein illegales Straßenrennen veranstaltet haben. Ein Unfall führte zu mehreren Verletzten. Nun müssen sie sich vor Gericht verantworten.
Ostersonntag 2025, kurz vor Mitternacht: Ein silberner Audi prallte von Egg kommend gegen eine Kapelle in Alberschwende. Aufgrund der Wucht richtete sich das Auto auf und fiel auf einen nachfolgenden roten BMW. Die je zwei Insassen wurden verletzt, teils schwer. Bald war klar, dass beide Wagen mit über 100 Kilometern pro Stunde unterwegs waren. Schnell lag der Verdacht nahe, es handle sich um ein illegales Straßenrennen.

Die beiden Unfalllenker, mittlerweile 19 bzw. 22 Jahre alt, stehen nun vor Gericht. Die Vorwürfe umfassen: Vorsätzliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Erinnerungslücken und Verantwortung
Immer wieder dreht sich die Frage um die Geschwindigkeit. Und dennoch stottert der Prozess geradezu dahin. Die Unfalllenker und ihre Beifahrer wiederholen laufend, sie können sich an Sachverhalte nicht erinnern. Der 22-jährige Lenker des silbernen Audi begründet dies mit gesundheitlichen Einschränkungen durch den Unfall. Er erinnere sich an den kompletten Tag nicht mehr. Die Aussage des anderen Lenkers, des roten BMW, zieht sich jedoch in die Länge.
Der 19-Jährige sei nur in einem kurzen Teilstück zu schnell gefahren. Zufällig handelte es sich um jenen Abschnitt, wo sich anhand einer Überwachungskamera die Geschwindigkeit von 155 km/h feststellen ließ. Er beharrt darauf, dass er ansonsten vorschriftsmäßig gefahren bzw. nur leicht zu schnell gewesen sei. Auch im Ortszentrum Alberschwende sei er “vielleicht mit 50, 60 km/h” unterwegs gewesen. Er habe das misslungene Überholmanöver bemerkt, könne aber nichts für den Unfall.
Praktisch im gleichen Atemzug entschuldigt er sich. Richterin Sabrina Tagwercher unterbricht ihn: „Laut Ihrer Verantwortung müssen Sie sich für nichts entschuldigen. Wenn Sie nichts gemacht haben, wofür entschuldigen Sie sich dann?“
Nachweislich sei das Auto bereits vor dem Unfall in sehr schlechtem Zustand gewesen: fehlender Katalysator, bis auf das Gewebe abgefahrene Reifen, Rost. Die Richterin fragt, ob er das für verantwortungsbewusst halte. Der 19-Jährige gesteht dies als Fehler ein. Ein Gutachten unterstreicht, es sei angesichts des Tempos nur durch Zufall nicht zu einem Reifenplatzer gekommen.

Überholmanöver und Gegenverkehr
Vor dem Unfall überholten die Lenker ein anderes Auto. Der Überholte vermochte die Geschwindigkeit nicht zu schätzen. Insassen eines entgegenkommenden Rettungswagens bezeichneten das Manöver als “arschknapp”. Eine weitere entgegenkommende Autofahrerin schätzt die Geschwindigkeit auf mindestens 140, ein Anrainer auf 160 km/h. Zwei Zeugen haben bereits im Moment des Geschehens gedacht, das sei ein Straßenrennen.
Mit Fokus auf den Unfall bezeichnet das verkehrstechnische Gutachten eindeutig die überhöhte Geschwindigkeit des Zweitangeklagten. Das Überholmanöver geschah in einer Kurve, die mit maximal 70 km/h befahren hätte werden können. Errechnet wurden 110 km/h des Unfallautos. Ein eindeutiges Fehlverhalten des BMW-Fahrers kann nicht festgestellt werden.
Das Urteil
Der Erstangeklagte wird teilweise schuldig, der Zweitangeklagte schuldig gesprochen. Der 19-Jährige ist schuldig der Gefährdung körperlicher Sicherheit. Der 22-Jährige ist schuldig der Gefährdung körperlicher Sicherheit, der schweren Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Die Strafbemessung lautet auf eine Geldstrafe von 2880 Euro (90 Tagessätze zu 32 Euro) für den Erstangeklagten, davon ein Drittel auf Bewährung. Der Zweitangeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung, eine Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu vier Euro) und der Schadensersatzzahlung für die Sachbeschädigung.
Mildernd wirken für beide die Unbescholtenheit und dass sie junge Erwachsene sind. Erschwerend wirken das Zusammenkommen mehrerer Vergehen.
Staatsanwalt Christoph Stadler verzichtet auf eine Erklärung. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.