Ex-Frau mit Anrufen und Nachrichten bombardiert: 46-Jähriger wegen Stalkings vor Gericht

Dem Angeklagten, einem suchtkranken Frühpensionisten, drohte Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Straftäter. So hat das Gericht entschieden.
Der 46-Jährige steht nicht zum ersten Mal vor dem Strafgericht. Er hat bereits neun Vorstrafen, zuletzt wurde er im Jahr 2022 verurteilt, ebenfalls im Zuge eines Konflikts mit seiner Ehepartnerin. Zudem sind einstweilige Verfügungen aktenkundig – das sind schnelle, vorläufige Entscheidungen des Gerichts, um eine Ehefrau in einer akuten Krisensituation zu schützen. Die nun verhandelten Vorwürfe datieren vom Sommer 2024.
Der 46-jährige Pensionist soll seiner Ex-Frau innerhalb von neun Tagen 188 Mal angerufen bzw. ihr Mitteilungen aufs Handy geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Taten im Zustand voller Berauschung begangen hat und deshalb nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Deswegen beantragte die Anklagebehörde die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.

Verteidiger Nicolas Stieger kündigte an, sein Mandant werde sich freiwillig in stationäre Therapie im Suchtkrankenhaus Maria Ebene begeben. Eine Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher sei aus seiner Sicht nicht zwingend erforderlich. Die Verteidigung sprach sich zudem gegen den Widerruf einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten aus. Therapie sei zielführender als Haft, so Stieger.
Haller: Zurechnungsfähigkeit nicht aufgehoben
Der psychiatrische Sachverständige Haller berichtete, der Angeklagte habe über längere Zeit Alkohol, Benzodiazepine und Cannabis konsumiert. Die Zurechnungsfähigkeit sei lediglich eingeschränkt, nicht jedoch aufgehoben gewesen. Von einer Rauschtat könne daher nicht gesprochen werden. Haller empfahl eine zumindest viermonatige stationäre Langzeittherapie mit anschließender psychosozialer Nachbetreuung samt Harnkontrollen.
Ex-Frau abgesondert einvernommen
Die 44-jährige Ex-Frau wurde abgesondert vom Angeklagten einvernommen. Seit dem Vorfall im Sommer 2024 sei nichts mehr passiert, teilte sie mit. Sie befinde sich aber aufgrund der Geschehnisse in psychiatrischer und psychologischer Betreuung. Die Privatbeteiligtenvertreterin führte aus, dass ihre Mandantin durch die früheren Vorfälle stark belastet sei. Angstzustände, Panikattacken und Schlafstörungen hätten sich entwickelt. Die neuerlichen Kontaktaufnahmen im Sommer 2024 hätten diese Beschwerden wieder verstärkt, hinzugekommen sei nun auch eine Fresssucht. Dafür wurden nun 1000 Euro Teilschmerzengeld geltend gemacht.
Das Urteil
Richter Theo Rümmele verurteilte den Mann wegen versuchter beharrlicher Verfolgung zu vier Monaten bedingter Haft. Beim Versuch geblieben sei es deswegen, weil der erforderliche Tatzeitraum nicht lange genug gewesen sei. Von einem Widerruf einer früher bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe sah der Richter ab, verlängerte jedoch die Probezeit auf fünf Jahre.
So wie die Haftstrafe wurde auch die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Angeordnet wurden vier Monate stationäre Suchttherapie, eine anschließende ambulante Therapie sowie regelmäßige Harnkontrollen. Der Ex-Frau sprach das Gericht 500 Euro Teilschmerzengeld zu. Mildernd wertete das Gericht das Geständnis, die lange Verfahrensdauer und die Suchtproblematik. Das Urteil ist rechtskräftig.