12.03.2026 • 18:51 Uhr

Eine Mitarbeiterin des Lebensmittelgeschäfts sagt als Zeugin aus. Sie habe den 38-jährigen Angeklagten dabei beobachtet, wie er Schokolade im Wert von rund 15 Euro einsteckte. An der Kasse stellte sie ihn zur Rede. Als sie ihn ins Büro führen wollte, wurde er offenbar aggressiv.
„Er kam einen Schritt auf mich zu und sagte, er werde mir eine Kopfnuss geben, wenn ich ihn nochmals anfasse. Er deutete mit einer Geste eine Kopfnuss an.” So sagte die Zeugin vor der Polizei aus. Im Verhandlungssaal adaptiert sie dies in einem Punkt: Der Angeklagte habe „Headbutt” gesagt (zu dt.: wuchtiger Schlag mit der Stirn gegen das Gesicht des Gegners). Anschließend sei der Mann geflüchtet. Sie habe ihn verfolgt, aber schließlich verloren, sod die Zeugin. Zu einer körperlichen Auseinandersetzung ist es laut ihren Aussagen aber nicht gekommen.

Kaum Erinnerung. Der Angeklagte kann sich an den Vorfall kaum mehr erinnern. Er habe an jenem Tag Bier getrunken und Medikamente geschluckt. „In diesem Zustand mache ich nur Blödsinn”, sagt er. Der Mann gibt an, einen Tablettenentzug gemacht zu haben. Der 38-Jährige wurde am nächsten Tag von der Polizei einberufen. Er selbst glaubt, dass er die Frau beschimpft, aber nicht bedroht hat. Seiner lückenhaften Erinnerung steht jedoch die detaillierte Schilderung der Zeugin gegenüber.
Letztlich verkündet Richterin Lea Gabriel einen Schuldspruch wegen Nötigung und Diebstahls. Die Freiheitsstrafe von sieben Monaten steht vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte bereits 14 zählbare Vorstrafen hat, elf davon einschlägig, hat. Zudem muss er Privatbeteiligtenansprüche von 100 Euro bezahlen. Ein Antrag auf Fußfessel ist möglich.
Mildernd wurde unter anderem das Geständnis zum versuchten Diebstahl gewertet. Es wären bis zu eineinhalb Jahre Haft möglich gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.