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Betrugsvorwürfe im heimischen Palettenhandel

17.03.2026 • 20:20 Uhr
Betrugsvorwürfe im heimischen Palettenhandel
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. NEUE

Ein ehemaliger Unternehmer (41) musste sich wegen schweren Betrugs mit einer Schadenssumme in der Höhe von etwa 350.000 Euro verantworten. So entschied der Schöffensenat nach mehrstündiger Verhandlung.

Sie sind die Bretter, die die Welt bewegen. Unscheinbar, genormt und in der Logistik unverzichtbar: Holzpaletten. In großen Mengen umgesetzt, wird daraus ein Geschäft mit Millionenumsätzen. Mit diesem Geschäft befasste sich am Dienstag ein Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch. Auf der Anklagebank ein 41-jähriger Unternehmer, dem schwerer Betrug vorgeworfen wird. Er begann in der Coronapandemie, mit Paletten zu handeln. Die Geschäfte liefen gut, aber nicht lange. Im Jänner schlitterte in den Konkurs. Bei der Eröffnung desselben im Jänner betrugen die Schulden laut Kreditschutzverband etwa 1,7 Millionen Euro. Zu den strafrechtlichen Vorwürfen bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig.

Offene Forderungen

Konkret geht es um zwei Geschäfte aus dem Jahr 2023. Zum einen sollte der Angeklagte mit seiner Firma im Auftrag eines Logistikunternehmens innerhalb von vier Monaten knapp 50.000 Paletten an eine große Getränkefirma liefern. Dafür bediente er sich eines weiteren Unternehmens, das Paletten herstellt beziehungsweise repariert. Laut Anklage blieb der Lieferant auf Rechnungen in Höhe von 120.000 Euro sitzen. Zum anderen bot der Angeklagte dem Palettenhersteller an, rund 40.000 Paletten günstig erwerben zu können. Dafür erhielt er insgesamt 366.000 Euro. Geliefert wurden laut Anklage aber nur rund 12.000 Stück.

Vertraut


Die beiden Unternehmer waren nicht nur Geschäftspartner, sondern auch Kollegen, die einander laut eigenen Angaben vertrauten. Ihre Versionen zu den inkriminierten Geschäften gehen jedoch deutlich auseinander. Während der Angeklagte unter anderem von ausgebliebenen Lieferungen sprach, beklagte sein Geschäftspartner offene Forderungen. Im Verfahren wurden auch zwei Bilanzbuchhalter und ein ehemaliger Mitarbeiter befragt. Dabei ging es unter anderem um Zahlungsflüsse und interne Auswertungen.

Staatsanwaltschaft: “Schutzbehauptungen“.

Die Staatsanwaltschaft verwies in ihrem Schlussplädoyer auf die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten und bezeichnete diese als reine Schutzbehauptungen. Der Mann sei vorgegangen wie ein klassischer Betrüger und habe schon bei Vertragsabschluss vorgehabt, nicht zu bezahlen. Verteidiger Danijel Nikolic hielt entgegen, beide Seiten hätten die Risiken des Palettengeschäfts gekannt und seien davon ausgegangen, dass die Vertragsvereinbarungen erfüllt werden. Ein Betrugsvorsatz sei jedenfalls nicht nachweisbar, sagte Nikolic und beantragte einen Freispruch.

Richter: “Ihre Verantwortung ist ein Wahnsinn”


Nach rund dreistündiger Verhandlung und 20 Minuten Beratung sprach der Schöffensenat den Angeklagten vom Vorwurf des schweren Betrugs frei. „Ihre Verantwortung ist ein Wahnsinn“, sagte der Vorsitzende Theo Rümmele zum sichtlich erleichterten Angeklagten. Gerade auch deswegen sei es nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft den Fall zur Anklage gebracht habe. Ein Betrugsvorsatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses habe sich jedoch nicht feststellen lassen. Es habe Zahlungen gegeben und den Versuch, die Verträge zu erfüllen. Die Angelegenheit sei zivilrechtlich zu klären, sagte Rümmele. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.