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In Egg Kleidung im Wert von 60.000 Euro gestohlen: Prozess um Einbruch

17.03.2026 • 11:09 Uhr
In Egg Kleidung im Wert von 60.000 Euro gestohlen: Prozess um Einbruch
Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Der Angeklagte will von den kriminellen Plänen eines Mittäters nichts gewusst haben. Der Schöffensenat glaubt ihm das aber nicht.

Ein 43-jähriger kroatischer Staatsbürger muss sich am Landesgericht wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls verantworten. Laut Anklage soll er im Sommer 2022 gemeinsam mit einem bereits verurteilten Mittäter in ein Bekleidungsgeschäft in der Bregenzerwald-Gemeinde Egg eingebrochen sein. Dabei wurden Waren, hauptsächlich Outdoorbekleidung, im Wert von 60.000 Euro gestohlen. Nach der Tat flüchteten die Beteiligten mit einem Fahrzeug nach Deutschland, wo sie von der Polizei angehalten wurden. Der nunmehrige Angeklagte konnte damals unerkannt flüchten, der andere Mann wurde festgenommen und bereits vor Jahren verurteilt. DNA-Spuren brachten die Polizei auf die Spur des Angeklagten.

Angeklagter trug Ware aus Geschäft

Der Untersuchungshäftling, groß gewachsen und kräftig gebaut, reagiert emotional auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin Franziska Klammer. Immer wieder bricht seine Stimme, Tränen sind aber nicht zu sehen. Detailreich schildert er seine Version der Geschichte. Er habe den später verurteilten Mittäter mehrfach im Zuge von Autoüberstellungen mitgenommen und diesem immer wieder Geld geliehen. Von den Einbruchsplänen will er nichts gewusst haben. Erst vor Ort habe er geholfen, Taschen aus dem Geschäft zu tragen. Im Gebäude selbst sei er nicht gewesen.

Funkgeräte und Handys im Auto

Der Staatsanwalt glaubte das alles nicht. Der Angeklagte stelle sich als „verängstigter Mitläufer“ dar und beschönige die Tat. “Im Fahrzeug wurden zwei Funkgeräte sowie zwei Wegwerfhandys sichergestellt, auf denen jeweils nur die Nummer des anderen gespeichert war. Was sagen Sie dazu?”, fragte er den mutmaßlichen Einbrecher. Dieser schwört bei seiner Mutter, dass er davon nichts gewusst habe. Er habe nur sein Geld zurückgewollt, das er dem anderen “aus Gutmütigkeit” geliehen habe. Die Verteidigerin erklärt, ihr Mandant habe unüberlegt gehandelt und sei in die Sache hineingezogen worden.

Das Urteil

Der Schöffensenat verhängt schließlich eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Zusätzlich muss der Angeklagte 8000 Euro an den Bund zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Wert jenes Teils der gestohlenen Ware, der nicht mehr aufgefunden werden konnte. Die Vorsitzende Richterin erklärt, man gehe zwar von einer untergeordneten Rolle aus. Nicht glaubhaft sei jedoch, dass der Angeklagte zufällig in die Tat hineingeraten sei. In groben Zügen habe er sicherlich gewusst, was vor sich ging. Angesichts der Höhe der Beute ging das Gericht zudem von Gewerbsmäßigkeit aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.