Sieben Klagen gegen Stiftung Maria Ebene: Jetzt wird prozessiert

In der Therapiestation Carina eskalierte ein Konflikt wegen einer Liebesbeziehung, der nun vor Gericht ausgetragen wird. Gekündigter Leiter und Stellvertreterin möchten Jobs zurück – oder Geld. Die NEUE war beim Verhandlungsstart dabei.
Die Therapiestation Carina, die zum Suchtkrankenhaus Maria Ebene gehört, sollte eigentlich ein Ort der Stabilität sein. Im vergangenen Jahr war sie vor allem Schauplatz eines Konflikts. Ende September verlor der Therapeutische Leiter (38) seinen hochdotierten Job. Seine Stellvertreterin (43) wurde zunächst vom Dienst suspendiert und zwei Monate später ebenfalls gekündigt. Die Stiftung führte die Schritte in erster Linie auf eine Liebesbeziehung zwischen den beiden zurück, die aus ihrer Sicht für den therapeutischen Betrieb und die Leitung der Station nicht weiter vertretbar war. Der Betroffene weist diese Darstellung zurück. Er behauptet, man habe sich von ihm getrennt, weil er wiederholt auf Missstände hingewiesen habe – etwa auf Probleme bei der Entgiftung von Patienten, räumliche Engpässe und organisatorische Versäumnisse.
Klare Fronten
Vor einer Woche, gut ein halbes Jahr später, trafen sich die Beteiligten nun wieder – und zwar am Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch. Vor Richterin Susanne Fink saßen sich die früheren Mitarbeiter und die Stiftung gegenüber, begleitet von ihren Rechtsanwälten. Die Fronten sind klar: Die beiden Kläger wollen ihre Arbeitsplätze zurück oder eine entsprechende Entschädigung – denn ab einer gewissen Summe, so Klägervertreter Bertram Grass, “wird jeder schwach”.
Die Stiftung wiederum hat überhaupt kein Interesse an einer Rückkehr der beiden Kläger und versucht, den Konflikt möglichst ohne hohe Zahlungen zu beenden. Juristisch wurde deshalb vorgesorgt. Sowohl der ehemalige Leiter als auch seine Stellvertreterin erhielten nach der ursprünglichen Kündigung jeweils eine sogenannte Eventualkündigung – das ist eine vorsorgliche zweite Kündigung für den Fall, dass sich die erste als unwirksam erweisen sollte. Interessant: Nachdem der Betriebsrat zu den ersten Kündigungen keine Stellungnahme abgegeben hatte, stimmte er den Eventualkündigungen zu. Im Fall der ehemaligen Stellvertreterin lagen zwischen den beiden Schritten lediglich rund zwei Wochen.
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Lange Verfahren, hohe Kosten
Bevor es inhaltlich tiefer in den Streit ging, versuchte Richterin Fink zunächst eine Einigung auszuloten. Sie fragte die Parteien, ob es eine Möglichkeit für ein „friedliches Ende“ geben könne. Aus lebenspraktischen Gründen – auch mit Blick auf ein jahrelanges Verfahren, hohe Kosten und die Aussicht, dass bei einer Weiterbeschäftigung wohl niemand wirklich glücklich werde – schreie die Sache „geradezu nach einer Lösung, mit der alle leben können“.
Apropos Kosten: Bei Kündigungsanfechtungen gilt, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt, unabhängig vom Prozessausgang. Gerade in solchen Verfahren können sich diese rasch summieren. Die beiden Kläger sind rechtsschutzversichert. Auf Seiten der Stiftung trifft die finanzielle Belastung letztlich auch den Steuerzahler, da die Stiftung Maria Ebene zum Großteil aus Landesmitteln finanziert wird.

Vorerst kein Vergleich
Zunächst brachte die beklagte Stiftung Maria Ebene, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Fritsch, als mögliche Lösung ein Monatsgehalt ins Spiel. Klagsvertreter Grass machte deutlich, dass die Vorstellungen sehr weit auseinanderliegen. Für die Klägerin nannte der Anwalt 50.000 Euro als mögliche Vergleichssumme. Der frühere Therapeutische Leiter wollte noch keinen genauen Betrag nennen. Verwaltungsdirektor und Stiftungsvorstand Hans-Jörg Herbst verfolgte die Verhandlung, ohne sich zu äußern. Nach dem gescheiterten Vergleichsversuch wurde das Verfahren der ehemaligen Stellvertreterin unterbrochen, weil in einem anderen Verfahren noch eine Vorfrage geklärt werden muss. Insgesamt sind in der Sache sieben (!) Klagen anhängig.
Die Anfechtungsgründe
Das Verfahren des ehemaligen Leiters läuft hingegen weiter. Seine Kündigung wird wie jene seiner Partnerin aus mehreren Gründen angefochten: Zum einen wegen Sozialwidrigkeit, zum anderen wegen eines möglichen verpönten Motivs, also der Behauptung, er sei entlassen worden, weil er Missstände angesprochen habe und dem Arbeitgeber lästig geworden sei. Zudem sieht der Kläger in der Eventualkündigung eine sittenwidrige Kollusion. Damit ist gemeint, dass Arbeitgeber und Betriebsrat bei der zweiten Kündigung unzulässig zusammengewirkt haben könnten.
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Leitender Angestellter oder nicht
Doch zunächst muss die Stiftung ihre Behauptung nachweisen, dass der gekündigte Therapeut eine leitende Funktion innehatte. Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, wären sämtliche Klagen vom Tisch, da leitende Angestellte nicht vom allgemeinen Kündigungsschutz des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) umfasst sind. Der Kläger beschreibt seine Rolle jedenfalls deutlich eingeschränkter. Rund 90 Prozent seiner Arbeit habe er mit Patienten verbracht, nur etwa zehn Prozent seien organisatorische Aufgaben gewesen. Er habe auch keine Entscheidungsgewalt über Gehälter und auch keine Befugnis gehabt, Personal einzustellen oder zu kündigen. Um genauer zu klären, welche Stellung der Kläger tatsächlich innehatte, sollen weitere Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wurde deshalb auf 30. Juni vertagt.
In der kommenden Tagsatzung könnte auch schon der Aspekt der Sozialwidrigkeit näher erörtert werden. Richterin Fink gab bereits zu bedenken, dass dieser Punkt schwer nachzuweisen sein könnte, da der Kläger noch relativ jung sowie gut ausgebildet sei. Klagsvertreter Grass hielt dagegen, dass sein Mandant bei einem neuen Arbeitsplatz oder als selbstständiger Therapeut Einkommenseinbußen von bis zu 60 Prozent hinnehmen müsse. In der Therapiestation Carina habe er nämlich außergewöhnlich gut verdient, etwa auf dem Niveau eines Oberarztes.