Leerstandsabgabe: Prüfungen auch in Dornbirn, Bludenz und Lauterach

Alle drei Kommunen haben sich bereits mit einer Abgabe auf Zweitwohnsitze beschäftigt, der Umsetzungswille variiert.
Die Zweitwohnsitzabgabe, häufig auch als Leerstandsabgabe bezeichnet, bietet Vorarlberger Kommunen seit 2024 die Möglichkeit, Eigentümer in die Pflicht zu nehmen, deren Wohnung oder Haus nicht länger als 26 Wochen pro Jahr mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nachdem die NEUE in einem ersten Teil bereits Erfahrungen aus Städten und Gemeinden, bei denen die Abgabe in Kraft ist, zusammengetragen hat, soll es nun in einem zweiten Teil um jene Kommunen gehen, wo das noch nicht der Fall ist.
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Die Situation in Feldkirch wurde in einem eigenen Artikel behandelt.
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In Dornbirn wurde bislang noch keine „konkrete Umsetzungsentscheidung“ getroffen, heißt es aus dem Rathaus. „In der praktischen Umsetzung zeigen sich derzeit wesentliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die eingeschränkte Datenlage sowie Fragen des Vollzugs. Die verlässliche Identifikation tatsächlich abgabepflichtigen Leerstands ist aktuell nur eingeschränkt möglich, da keine durchgehend belastbaren und automatisiert auswertbaren Datenquellen zur Verfügung stehen. Dies führt zu einem erheblichen Ermittlungs- und Verwaltungsaufwand“, teilt die Stadt mit.

Entsprechende Prüfungen zu einer Zweitwohnungsabgabe fanden seit 2024 auch in Bludenz statt. Laut Stadtkommunikation gibt es aber noch offene Fragen hinsichtlich des „aktuell sehr hohen administrativen und personellen Aufwands, der mit der Umsetzung verbunden ist. Gleichzeitig ist die notwendige Datengrundlage derzeit nicht ausreichend belastbar, um Leerstände treffsicher und rechtssicher zu identifizieren. Auch bestehen nach wie vor Unklarheiten bei der Umsetzung, etwa hinsichtlich der genauen Abgrenzung relevanter Flächen und Anwendungsfälle.“ Parallel dazu beschäftige sich auch eine Arbeitsgruppe mit dem Thema, um mögliche Lösungen vorzubereiten.

Deutlich konkreter äußert sich Finanzstadtrat Jimmy Heinzl (ÖVP) auf Nachfrage der NEUE: „Wir planen eine Einführung, wir müssen uns aber zuvor anschauen, wie viel Verwaltungsaufwand das benötigt.“ Die Argumente liegen für ihn auf der Hand: „Die öffentlichen Haushalte finanzieren sich anteilig aus Steuern, pro Haushalt macht das etwa 1300 Euro aus, die wir für Straßen, Freibäder, etc. investieren. Für einen Nebenwohnsitz bekommen wir kein Geld, deshalb befassen wir uns damit.“ Ob die Leerstandsabgabe tatsächlich kommt, will er von besagter Prüfung abhängig machen.

Im Jänner teilte die Marktgemeinde Lauterach gegenüber vol.at mit, dass man keine Leerstandsabgabe habe, da man keine Tourismusgemeinde sei. Offenbar gab es ein Umdenken, denn nun erklärte Bürgermeister Elmar Rhomberg (ÖVP) der NEUE: „Die Einführung einer Leerstandsabgabe wird in Lauterach derzeit sorgfältig geprüft. Aktuell sammeln wir Erfahrungswerte, auch im Austausch mit zwei Nachbargemeinden. Auf dieser Basis werden wir die Auswirkungen fundiert bewerten und anschließend eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen.“

(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)