Nicht schwerere, sondern andere Delikte: Jugendkriminalität wandelt ihr Gesicht

Experten in der Jugendbetreuung äußern sich zur neuen Sicherheitsvereinbarung von Bund und Land. Mit der NEUE am Sonntag sprechen sie über Jugendkriminalität, Unwissenheit und den Vergleich mit der Schweiz.
Am Dienstag gaben Bund und Land in einer gemeinsamen Aussendung die neue Sicherheitsvereinbarung bekannt. Im Zentrum stehen darin die Themen Jugend- und Cyberkriminalität. Die NEUE am Sonntag hat Stimmen zu zentralen Aspekten eingeholt und aktuelle Maßnahmen in der Jugendbetreuung betrachtet.
Sigrid Hieble-Gruber ist beim Institut für Sozialdienste (IFS) im Bereich Nachgehende sozialpädagogische Arbeit tätig. Dieser Bereich dient als Beratungsplattform für Jugendliche und begleitet diese in ihrer Entwicklung.
Johannes Pircher-Sanou ist Leiter von Neustart Vorarlberg. Die Organisation ist in der justiznahen Sozialarbeit tätig und arbeitet sowohl präventiv als auch mit straffällig gewordenen Jugendlichen zusammen.
Strafmündigkeit
Landeshauptmann Markus Wallner und Bundesminister Gerhard Karner stehen einer Herabsetzung der Strafmündigkeit (aktuell: 14 Jahre) offen gegenüber, vorgesehen ist diese aktuell nicht. Eine tatsächliche Herabsetzung sehen allerdings sowohl Hieble-Gruber als auch Pircher-Sanou kritisch.
Hieble-Gruber kritisiert, dass oft auf das Schweizer Modell verwiesen wird. Dieses sei in ein vollkommen anderes System eingebettet und mit der aktuellen Lage in Österreich nicht vergleichbar. Zudem erachtet sie diese Maßnahme nicht als zielführend. Sie betont: “Wir tun so, als ob wir mit der Herabsetzung der Strafmündigkeit etwas gelöst hätten. Das ist ein Modell, das (die Situation) nur kurzfristig betrachtet.”
Pircher-Sanou führt im Hinblick auf den Vergleich mit der Schweiz aus: “Das Schweizer Jugendstrafrecht setzt traditionell stärker auf erzieherische und sozialpädagogische Maßnahmen als auf klassische Freiheitsstrafen.”
Andere Delikte
Pircher-Sanou macht einen Punkt aus seinen Erfahrungen deutlich: Delikte seien nicht schwerer geworden, sondern deren Art habe sich verändert. Das Internet und der Umgang mit sozialen Medien bezeichnet er als neue Herausforderungen. Dabei sieht er, dass Jugendliche bestimmte Straftaten aus Unwissenheit begehen. Ein besonders häufiges Beispiel stelle der Versand von Nacktbildern an Gleichaltrige, die dementsprechend ebenfalls minderjährig sind, dar. Auch Verstöße gegen das Verbotsgesetz seien der niedrigen Hemmschwelle von Jugendlichen im digitalen Raum geschuldet.
Er erzählt von Programmen wie “Dialog statt Hass” und “Sicher.net § 207a” – benannt nach Paragraf 207a für die Weitergabe von Kindesmissbrauchsmaterial. Diese fokussieren gezielt Aufklärung. Jugendliche sollen Konsequenzen verstehen, Opferempathie aufbauen und wahrnehmen, wo Grenzen liegen. Beispielhaft für eine dieser Maßnahmen sind organisierte pädagogische Rundgänge in der Gedenkstätte eines ehemaligen Konzentrationslagers.
Von Seiten des IFS werde versucht, die Jugendlichen auf mehreren Ebenen zu erreichen. Einerseits müsse der Einzelfall betrachtet, andererseits die Aussichten im sozialen Umfeld analysiert werden. Wichtig seien offene und ehrliche Gespräche.
Soziales Umfeld
Ein weiterer zentraler Punkt der neuen Sicherheitsvereinbarung ist die Identifikation von Hotspots und der Umgang mit Jugendbanden. Sowohl die Sprecher von IFS als auch Neustart beschreiben die Herausforderungen mit einem schwierigen sozialen Umfeld.
So beschreibt Pircher-Sanou, dass die Hemmschwelle für Verbrechen in Banden sinke. Die Einzelperson besitze in der Gruppe eine gewisse Anonymität. Delikte geschehen zudem meistens spontan. Er betont, dass Mitglieder von Jugendbanden seiner Erfahrung nach eher selten lebenslange Freunde sind. “Oft sind das eher losere Kontakte.”
Hieble-Gruber vom IFS erklärt: “Jugendliche haben immer schon eigene Räume gesucht. Jetzt ist das Netz ein Raum, wo sie vermeintlich ohne uns Erwachsene sind.” Sie macht dabei deutlich, dass junge Menschen viel vernetzter seien und Erwachsene da nicht mithalten können.
In ihren Ausführungen macht sie unmissverständlich klar, dass es nicht die Absicht von Betreuern sei, Menschen aus dem sozialen Umfeld herauszureißen. Viel mehr werde bedacht, welchen Rahmen das Umfeld der Einzelperson hat.
Zusammenarbeit
Die Vereinbarung beschreibt zudem das Ziel der stärkeren Vernetzung zwischen Polizei, Gemeinden und Bevölkerung. Die Sprecher von IFS und Neustart befürworten grundsätzlich Kooperationen, legen in ihren Ausführungen jedoch einen Fokus auf die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationen und Disziplinen.
Hieble-Gruber macht deutlich, dass ein interdisziplinärer Blick auf Themen wie Cybercrime wichtig sei. Eine gesamtheitliche Betrachtung, präventiv und langfristig gedacht, ermögliche eine erfolgreiche Ursachenforschung im Bereich der Jugendkriminalität.
Pircher-Sanou findet lobende Worte für Programme wie “Spurwechsel” von der Offenen Jugendarbeit ebenso wie für das geplante Cybercrime-Training-Center. In seinen Augen müssen aber auch Mittel bereitgestellt werden, um die präventive Arbeit und therapeutische Behandlungsmöglichkeiten weiter auszubauen. Er betont die Wichtigkeit koordinierter Zusammenarbeit, um die einzelnen Stärken zu bündeln.
Mehr Anzeigen, weniger Urteile
Während die Anzahl der Anzeigen gegen Jugendliche seit Jahren steigt, sinkt jene der Verurteilungen. Anteilsmäßig bleiben die Verurteilungen gegen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren seit Beginn der Erhebungen 2012 österreichweit relativ stabil um die sechs Prozent.
Hieble-Gruber führt die wachsende Anzahl von Anzeigen auf ein verändertes Anzeigeverhalten in der Gesellschaft zurück. Zudem wisse sie um die Ausweitung der Kontrollen an bestimmten Plätzen.
Pircher-Sanou nimmt zu diesem Punkt wahr, dass Gericht und Staatsanwaltschaft verstärkt auf sozialkonstruktive Maßnahmen wie Sozialstunden oder Probezeiten und Bewährungshilfe setzen. Verfahren werden öfters mit Diversionen – eine Vorgehensweise, welche dem Jugendstrafrecht entstammt – statt mit Urteilen beendet.