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Vorstrafe wegen Schlägen nach Stadioneröffnung in Lustenau

18.05.2026 • 11:45 Uhr
Vorstrafe wegen Schlägen nach Stadioneröffnung in Lustenau
Nach der Eröffnung des Reichshofstadions kam es zu einer Auseindersetzung. hartinger, stadler

Ausgelassene Feier mit viel Alkohol endete vor Gericht: Staatsanwaltschaft legte 29-Jährigem versuchte schwere Körperverletzung zur Last. So lautet das Urteil.

Waren es Faustschläge, Ohrfeigen oder am Ende doch “nur” ein Griff ins Gesicht? Diese Frage stand kürzlich im Mittelpunkt eines Strafprozesses am Landesgericht Feldkirch. Ein 29-Jähriger musste sich dort wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Laut Anklage soll er im Juli vergangenen Jahres vor einem Pub in Lustenau zwei Männern ins Gesicht geschlagen haben. Er bekannte sich nicht schuldig.

Der Vorfall ereignete sich nach der Eröffnung des neuen Reichhofstadions und einem Match des SC Austria Lustenau. Entsprechend groß war der Andrang vor einem nahegelegenen Lokal. „Es waren bestimmt hundert Leute dort“, schilderte eine Zeugin. Alkohol spielte ebenfalls eine Rolle.

Verschiedene Versionen

Die junge Frau sagte, sie habe gesehen, wie der Angeklagte zwei ihrer Bekannten attackiert habe. Sie sprach von einer „Watsche“, schloss aber auch einen Faustschlag nicht aus. Ein weiterer Zeuge gab an, nur wenige Meter entfernt gestanden zu sein. Er habe gesehen, wie der Angeklagte jemanden geschlagen habe. Ein Mann, der dazwischengehen wollte, sei am Kiefer gepackt worden und habe anschließend geblutet. Ob mit flacher Hand oder mit der Faust zugeschlagen worden sei, könne er aber nicht sicher sagen.
Die Entlastungszeugen zeichneten naturgemäß ein anderes Bild. Ein Freund des Angeklagten gab an, Jugendliche hätten provoziert. Sein Freund habe lediglich jemandem „an den Kopf gegriffen“, aber niemanden geschlagen. Auch ein anderer Mann schilderte, es habe zwar ein Gedränge gegeben, Schläge habe er aber nichts gesehen.

Freispruch beantragt

Staatsanwältin Sophia Gassner hielt dem Angeklagten im Schlussplädoyer entgegen, seine Verantwortung stehe im Widerspruch zu den Aussagen der Zeugen. Es gebe keinen Grund, den Mann falsch zu belasten. Verteidigerin Olivia Lerch beantragte einen Freispruch. Das Beweisverfahren habe höchstens ergeben, dass jemand mit der Hand ins Gesicht gefahren sei. Zudem seien weder Verletzungen noch Schmerzen festgestellt worden.

Zu Geldstrafe verurtelit

Richter Theo Rümmele sprach den Angeklagten schließlich wegen einfacher Körperverletzung schuldig. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann zumindest mit Verletzungs- beziehungsweise Misshandlungsvorsatz gehandelt habe. Das bedeutet, dass er die körperliche Beeinträchtigung der Beteiligten zumindest billigend in Kauf genommen habe. Ob tatsächlich mit der Faust oder nur mit der flachen Hand zugeschlagen worden sei, lasse sich nicht feststellen.

Der 29-Jährige wurde zu 140 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, insgesamt 4200 Euro. Die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen. Mildernd wertete das Gericht den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und die Alkoholisierung, erschwerend die zwei Angriffe. Sowohl der Angeklagte als auch die öffentliche Anklägerin verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.