Mehr als 30.000 Euro weg: Prozess nach Casinonacht in Bregenz

Ein 26-Jähriger soll im Casino Bregenz über eine fremde Jacke an einen Autoschlüssel gelangt sein. Dieser führte ihn zu einem Fahrzeug mit hohen Bargeldsummen. Heute stand er als Angeklagter vor Gericht
Einen ungewöhnlichen Glückstreffer landete ein 26-jähriger Deutscher im Casino Bregenz. Der Schlüssel in einer fremden Jacke führte nämlich zu einem Auto, in dem hohe Bargeldsummen gebunkert waren. Obwohl der Mann nach eigenen Angaben gemeinsam mit zwei Bekannten rund 3000 Euro verspielt hatte, ging er laut Urteil später mit 20.000 Euro und 10.800 Schweizer Franken nach Hause.
Der junge Mann musste sich deshalb am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Einbruchsdiebstahls verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll er im März die Jacke eines anderen Casinogastes an sich genommen haben. Darin befanden sich 800 Schweizer Franken und ein Autoschlüssel. Mit diesem habe der Angeklagte später das Fahrzeug geöffnet und daraus das Bargeld gestohlen. Zusätzlich soll er versucht haben, einer Frau ebenfalls die Jacke wegzunehmen. Dabei sei er jedoch ertappt worden.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe zunächst geglaubt, die Jacke gehöre ihm. Dass er später das Fahrzeug geöffnet habe, bestritt er nicht. „Ich hatte die Intention, etwas zu finden“, sagte der 26-Jährige. Was genau, könne er nicht beantworten. Geld habe er aber allerdings keines an sich genommen. Schlüssel und Jacke hatte der Angeklagte beim Auto gelassen. Seine Casino-Karte hinterließ er ebenfalls im Auto, allerdings wohl unabsichtlich.
Spiele regelmäßig, habe immer viel Geld dabei””
Das mutmaßliche Opfer, ein 40-Jähriger, erklärte auf Frage der Richterin, regelmäßig hohe Bargeldsummen mit sich zu führen. Heute habe beispielsweise 100.000 Euro dabei. Er betreibe drei Geschäfte und spiele weltweit in Casinos, vor allem in Monaco. Eine Woche vor dem Vorfall habe er in Bregenz 50.000 Euro gewonnen. Das Geld sei an mehreren Stellen im Fahrzeug versteckt gewesen.
“Da lacht doch die Kuh im Stall”
Für Stirnrunzeln sorgte allerdings, dass der Mann laut eigener Aussage zunächst gar nicht zum Auto gegangen sei, nachdem ihm aufgefallen war, dass Jacke und Schlüssel fehlten. „Da lacht doch die Kuh im Stall“, sagte Verfahrenshelfer Stefan Wirth im Schlussplädoyer. Insgesamt zeigte sich der Zeuge wenig kooperativ, redete Richterin und Verteidiger mehrfach ins Wort, auch änderte er teilweise seine Aussagen.
“Es gibt keinen Zweifel”
Staatsanwältin Sophia Gassner bezeichnete die Verantwortung des Angeklagten als lebensfremd. Richterin Franziska Klammer schenkte der Darstellung des 26-Jährigen ebenfalls keinen Glauben. Es gebe „überhaupt keine Zweifel“, dass der Angeklagte das Geld genommen habe, hielt die Richterin in der Urteilsbegründung fest.
Der Mann wurde zu sechs Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Zusätzlich muss er dem Opfer die gestohlenen 30.800 Euro zurückzahlen. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.