Aus Autounfall in Nigeria wird Betrugsprozess in Feldkirch

Ein 46-Jähriger soll in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren einen Autounfall in Nigeria erfunden haben. Nun wird ihm schwerer gewerbsmäßiger Betrug zur Last gelegt.
Nicht zum ersten Mal nimmt der 46-jährige Angeklagte vor Richterin Franziska Klammer Platz. Es soll der abschließende Verhandlungstermin um Betrugsvorwürfe gegen ihn sein. Der Angeklagte erhält an diesem Tag ein Urteil, doch damit ist die Angelegenheit für ihn noch nicht erledigt.
Verbindungsprobleme
Nachdem die Einvernahme des Angeklagten bereits bei einem früheren Termin erfolgte, soll nun eine Zeugin einvernommen werden. Bereits dieser Aspekt erscheint brisant, denn die fragliche Zeugin dürfte laut Anklage überhaupt nicht existieren.
Der 46-Jährige hat nämlich in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ausgesagt, er habe vor Jahren einen Autounfall in Nigeria gehabt. Er sei in stationärer Behandlung gewesen. Die Staatsanwaltschaft erachtet diese Geschichte als erfunden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe so über 6000 Euro erstreiten wollen. Krankmeldungen soll er gefälscht haben. Die Ärztin soll es nicht geben.
Eben jene Ärztin soll nun als Zeugin aussagen. Die Frau wird online aus Nigeria zugeschalten. Es entstehen Probleme: Der Ton funktioniert nicht. Mehrere Anrufversuche scheitern. Nach einiger Zeit kann schließlich eine stabile Verbindung hergestellt werden.
Nicht registriert
Die Frau erinnert sich an den Angeklagten. Sie habe ihn 2022 nach einem Unfall behandelt. Auf mehrmaliges Nachfragen erinnert sie sich auch, dass es sich um einen Verkehrsunfall gehandelt habe. Der inzwischen 46-Jährige sei eines Abends selbständig ins Krankenhaus gekommen, nicht mit der Rettung. Er habe Schmerzen im Brust- und Kopfbereich gehabt und sei rund eine Woche in Behandlung gewesen.
Staatsanwalt Richard Gschwenter fragt die Frau, was ihre genaue Aufgabe im Krankenhaus sei. Sie sei Ärztin. Auf ihre Antwort, dass sie sich im Krankenhaus befinde, bittet das Gericht sie, die Räumlichkeiten zu zeigen. Die Frau geht auf den Flur hinaus, wo Krankenbetten stehen. Der Rundgang unterstreicht ihre Angabe.
Doch einem Vorhalt muss sie sich stellen: Laut Staatsanwaltschaft ist die Zeugin nicht als Ärztin in Nigeria registriert. Dem hält sie entgegen, in der Liste registrierter Ärzte stehe ihr Mädchen- sowie ihr Zweitname drinnen.
Darüber hinaus bestätigt sie einen weiteren Kontakt mit dem Angeklagten nach dem Unfall. Es sei darin um den von ihr unterzeichneten Arztbrief gegangen. Dieser musste ein weiteres Mal versandt werden, da ursprünglich ein Rechtschreibfehler enthalten gewesen sei. Diesen habe ein Assistent verschuldet.
Zu viele Zweifel
In seinem Schlussplädoyer hebt der Staatsanwalt die zahlreichen Widersprüche des Beweisverfahrens hervor. Zudem erwähnt er, dass die Entlassungsurkunde bereits vordatiert gewesen sei. “Kein guter Arzt weiß im Vorhinein genau, wann ein Patient entlassen wird.”
Verteidigerin Astrid Nagel legt dar, dass die Situation in Nigeria nicht mit jener in Österreich zu vergleichen sei. Dort gebe es kleine, abseits gelegene Krankenhäuser. Englisch sei eine von vielen Sprachen. Teile der Bevölkerung beherrschen diese kaum.
Letztlich liegen für die Richterin zu viele Zweifel vor. Sie verkündet einen Freispruch für den Angeklagten. Sie macht das Ergebnis der Verhandlung deutlich: “Ich habe im Grunde keine Ahnung, ob es den Unfall gegeben hat. Ich kann es aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen.”
Dieser Freispruch ist jedoch nicht endgültig. Der Staatsanwalt kündigt noch im Gerichtssaal an, dass er Berufung gegen das Urteil einlegen werde.