69 Jahre unbescholten – dann kommen gleich drei Vorwürfe zusammen

Ein 69-Jähriger sitzt wegen mehreren Anklagepunkten vor Gericht. Er soll Waren gestohlen, sich der Polizei widersetzt und Beamte verletzt haben.
Im Gerichtssaal reagieren Angeklagte und Zeugen ganz unterschiedlich. Manche sitzen ruhig im Sessel, beantworten Fragen kurz und knapp. Andere schweifen in ihren Erzählungen ab, ändern ständig ihre Körperhaltung. Dem 69-jährigen Angeklagten ist deutlich anzumerken, dass es für ihn eine neue Situation ist. Er wirkt nervös, erhebt immer wieder die Stimme, unterstreicht gestikulierend seine Worte.
Zur Wehr gesetzt
Richter Elias Klingseis spricht ruhig mit dem Pensionisten. Angesichts mehrerer Anklagepunkte betont er: “Wir gehen das jetzt einmal Schritt für Schritt durch.”
Zunächst geht es um den Vorwurf des Diebstahls. Der Angeklagte erzählt: Er habe im Geschäft Waren auf das Kassenband gelegt. Dann sei eine Bekannte dazugestoßen und sie kamen ins Gespräch. Derweil seien seine Waren über den Scanner gezogen worden. Er sei vergesslich, habe unkonzentriert den Einkaufswagen wieder befüllt. Dass er gar nicht alles auf das Band gelegt hatte, habe er nicht bemerkt.
Mit der Polizei kam es zu einem weiteren Zwischenfall. Er soll verweigert haben, sich auszuweisen. Auf Überwachungsvideos ist zu sehen, wie es in Folge zu einer Auseinandersetzung kam. Eine Beamtin hielt ihn dabei am Boden fest. Er fuhr mit der Hand gegen sie aus. Auf der Polizeiwache habe er noch Beschimpfungen von sich gegeben – darunter auch die Drohung: “Ich sprenge die ganze Dienststelle in die Luft.”
Wende im Gerichtssaal
“Sie haben mich geschlagen!”, verkündet der 69-Jährige lautstark und meint damit die Polizisten. Kurz nach diesem Ausbruch zeigt er jedoch Einsicht: “Es tut mir leid. Ich möchte mich offen und ehrlich auch bei den Polizisten entschuldigen. Ich mache so etwas nie wieder.” Der Richter entgegnet: “Sie haben 69 Jahre unbescholten gelebt. Ich glaube Ihnen, dass so etwas nie wieder geschieht.”
Die Bedingungen für ein diversionelles Vorgehen sind gegeben. Der Angeklagte muss 2000 Euro bezahlen, dafür endet das Verfahren ohne Urteil. Somit gilt der 69-Jährige wie bisher als unbescholten.