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Im Oberland vor fremder Frau masturbiert und Arrestzelle demoliert

13.05.2026 • 15:56 Uhr
Im Oberland vor fremder Frau masturbiert und Arrestzelle demoliert
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. NEUE

Alkohol, Kontrollverlust und ein Polizeieinsatz: 41-jähriger Angeklagter bekannte sich schuldig, so lautet das Urteil.

Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben ein massives Problem mit Alkohol. Wenn er trinkt, habe er sich nicht mehr im Griff. So dürfte es auch am 10. April 2026 in einer Gemeinde im Oberland gewesen sein. Laut Anklage soll der Mann damals an einem Bach seine Hose heruntergelassen und onaniert haben. Dabei habe er eine Frau beobachtet und ihr zugewunken. Als die Polizei einschritt, soll der Angeklagte Widerstand geleistet und einen Beamten gestoßen haben. In der Arrestzelle riss er zudem eine Klingel aus der Wand. Der Schaden beträgt rund 150 Euro, die Zelle war vorübergehend nicht benützbar.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Angeklagte die Taten im Zustand voller Berauschung begangen hat und zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Strafrechtlich ist in einem solchen Fall nicht das eigentliche Delikt maßgeblich, sondern die Begehung einer strafbaren Handlung im Zustand voller Berauschung.

Der Angeklagte zeigte sich geständig und bekannte sich schuldig. Er gab an, bereits eine Therapie gemacht zu haben. Die Staatsanwältin regte an, Bewährungshilfe und eine weitere Therapie anzuordnen, da sonst die Gefahr weiterer Taten bestehe.

Richterin Franziska Klammer verurteilte den Angeklagten wegen Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung. Sie verhängte 300 Tagessätze zu je vier Euro (1200 Euro), die Hälfte davon bedingt. Mildernd wirkten die Unbescholtenheit und das Geständnis. Als Weisung wurden Bewährungshilfe und eine Alkoholtherapie angeordnet. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.