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Behörden in Vorarlberg über Jahre getäuscht: Sozialbetrüger verurteilt

25.05.2026 • 17:00 Uhr
Behörden in Vorarlberg über Jahre getäuscht: Sozialbetrüger verurteilt
Angeklagter bekannte sich schuldig. NEUE

Unterländer (69) soll trotz Arbeit in der Schweiz jahrelang Arbeitslosengeld und Notstandshilfe kassiert haben. Nun stand der Mann vor Gericht.

Der 69-Jährige wird aus der Untersuchungshaft in den Saal geführt. Zehn einschlägige Vorstrafen stehen im Strafregister des Pensionisten aus Bregenz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren Betrug vor. Über mehr als elf Jahre soll der Mann Sozialleistungen kassiert haben, obwohl er gleichzeitig in der Schweiz arbeitete.

Konkret geht es um Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und eine Korridorpension. Laut Anklage täuschte der Beschuldigte zwischen April 2012 und September 2023 Sachbearbeiter der Vorarlberger Landesregierung, des Arbeitsmarktservice (AMS) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) über die tatsächlichen Bezugsvoraussetzungen. Der Schaden beläuft sich laut Anklage auf 94.200 Euro.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er habe das Geld gebraucht, sagte der Mann. Wegen Alimenten sei er finanziell unter Druck gestanden. „Ich weiß, dass ich einen Blödsinn gemacht habe“, erklärte der Pensionist. Hilfe habe er damals keine bekommen. Mit einem Antrag auf Wohnbeihilfe sei er abgeblitzt. Trotz Krankenstands sei er arbeiten gegangen. „Ich hätte lieber auf der faulen Haut liegen sollen“, meinte der 69-Jährige.

Wie die Sache aufflog

Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch einen Zufall. Als der Mann den Zuzug seiner brasilianischen Ehefrau beantragte, gab er in einem Formular seine Beschäftigung in der Schweiz an. Die Bezirkshauptmannschaft nahm daraufhin Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice auf. Dabei stellte sich heraus, dass der Beschuldigte seit Jahren Sozialleistungen bezogen hatte, obwohl er laut Ermittlungen gleichzeitig Einkommen aus der Schweiz erzielte.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer eine „generalpräventive Strafe“. Der Sozialstaat könne nur funktionieren, wenn sich Menschen nicht unrechtmäßig bereichern würden.
Verteidiger Manuel Dietrich verwies auf die schwierige Lebensgeschichte seines Mandanten. Dessen Ehe sei zerbrochen, zudem habe er einen Sohn verloren. Gleichzeitig lobte Dietrich die Ermittlungen. Er habe selten einen derart akribisch geführten Akt gesehen.

Schuldspruch

Ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle verurteilte den Pensionisten schließlich zu 15 Monaten Haft. Zehn Monate davon wurden bedingt nachgesehen Das Geständnis fiel nicht mildernd ins Gewicht. Dieses sei weder reumütig gewesen noch habe es wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen. „Es ist sonnenklar, dass Sie in Ihrer Welt kein Betrüger sind“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Vielmehr sehe er sich selbst als vom Staat ausgenützt und betrogen. Erschwerend wirkten sich die einschlägigen Vorstrafen, die Tatwiederholung und der lange Tatzeitraum aus. Rund 89.000 Euro muss der Mann ans Land, das AMS und die PVA zurückzahlen. Die Differenz zum angeklagten Schaden ergibt sich laut Gericht aus einer einbehaltenen Alterspension nach dem Auffliegen des Falls.