Prozess: In Doppelkurve gerast, Autounfall verursacht, alle Insassen verletzt

Ein 20-Jähriger soll mit wildem Fahrstil Unfall verursacht haben. Dabei wurden er und zwei Mitfahrer verletzt.
Der junge Mann spricht ruhig und bedacht. Auch auf Richterin und Staatsanwältin mache er einen vernünftigen Eindruck. Dennoch kann bei der angeklagten Tat nicht von Vernunft die Rede sein: Der 20-Jährige raste im Jänner mit laut Sachverständigengutachten 65 bis 70 Kilometern pro Stunde durch eine 30er-Zone. Es war mitten in der Nacht und die Fahrbahn nass. In einer Doppelkurve kam er über den Fahrbahnrand hinaus, prallte gegen einen Stein und letztlich gegen eine Hausmauer und ein Garagentor. Alle drei Insassen wurden beim Unfall verletzt. Ein Mitfahrer erlitt eine Nasenbeinfraktur. Vor Gericht wird ihm fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
Verwaltungsstrafen
Von einem Strafgericht wurde der Angeklagte noch nie verurteilt, doch vor dem Unfall erhielt er mehrere Verwaltungsstrafen. Dazu zählen Strafen wegen überhöhter Geschwindigkeit, rechts überholen und weil er sein Handy am Steuer benutzt hatte. Seit dem Unfall sei er allerdings unauffällig geblieben.
Der 20-Jährige steht zu den Vorwürfen und bekennt sich schuldig. Nach dem Unfall sei ihm unter anderem durch eine Nachschulung bewusst geworden, dass sein Verhalten in der Vergangenheit falsch war. Er sei nach dem Unfall “monatelang mit Angst Auto gefahren”.
“Wenn Sie ein Fahrzeug lenken, haben Sie eine Verantwortung”, macht Richterin Sabrina Tagwercher dem jungen Mann nochmals bewusst. Staatsanwältin Karin Dragosits sagt, sie sehe ein reumütiges Geständnis, verweist aber nochmals auf die Konsequenzen: “Es hätte schlimmer, mitunter tödlich ausgehen können.”
Beide Mitfahrer sind als Zeugen geladen. Aufgrund des vollinhaltlichen Geständnisses bleiben an sie keine Fragen offen. Die beiden stellen keine Ansprüche an den Angeklagten. Dieser habe sich bereits bei ihnen entschuldigt, doch sei eine der Freundschaften durch den Unfall zerbrochen.
Teilbedingte Geldstrafe
Das Gericht spricht den Angeklagten schuldig und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro). Ein Drittel dieser Strafe ist bedingt.
Mildernd wirkt das reumütige Geständnis und dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahren alt war. Somit gilt er als junger Erwachsener. Demgegenüber stehen erschwerend das Zusammenkommen von zwei Vergehen und dass zwei andere Personen Verletzungen erlitten.
Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, ist aber ohne Verteidiger anwesend. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.