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Fremde Kontodaten für kostenpflichtiges Dating-Abo missbraucht

08.07.2026 • 10:23 Uhr
Fremde Kontodaten für kostenpflichtiges Dating-Abo missbraucht
Der Angeklagte sitzt in dieser Sache erneut vor Gericht. Frick

Ein Premiumabonnement auf einer Plattform für erotische Inhalte bringt einen Mann vor Gericht. Der Haken: Er hatte die Bankdaten einer Bekannten angegeben.

“Haben Sie Vorstrafen?”, fragt Richterin Franziska Klammer den 54-jährigen Angeklagten. „Viele“, antwortet dieser. Insgesamt 20 Eintragungen laufen auf seinen Namen, wobei es sich in einem Fall um eine Zusatzstrafe handelt. in der aktuellen Sache wurde in der Vergangenheit ebenfalls bereits verhandelt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob das Urteil allerdings auf.

Kontodaten für Erotik

Staatsanwältin Lisa Pfeifer legt die Vorwürfe dar: Demnach verwendete der Angeklagte die Kontodaten einer Bekannten, um ein Abo auf einer Dating-Plattform abzuschließen. Dieses kostete 49,90 Euro pro Monat. Die Bekannte bemerkte die ungewollte Abbuchung, kündigte das Abo und erhielt ihr Geld zurück.

Allerdings ist es damit nicht erledigt. Das Abo sei nämlich auf mindestens drei Monate abgeschlossen worden. Da die Bekannte ihm damals 50 Euro geschuldet habe, habe er nur den ersten Monat über ihr Konto bezahlen wollen. Nach der Kündigung habe er allerdings die Kontodaten bei der Plattform aufgrund einer Sperre nicht mehr ändern können.

“Wie viel später nach Abo-Abschluss wurde das Benutzerkonto gesperrt?”, fragt die Staatsanwältin. “Zirka zwei Wochen”, antwortet der Angeklagte. “Warum haben Sie die Daten nicht gleich geändert?” Auf diese Frage weiß der Angeklagte keine Antwort mehr.

Freiheitsstrafe

Die Richterin spricht den Angeklagten schuldig. Sie verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Es wären bis zu viereinhalb Jahre Gefängnis möglich gewesen.

In ihrer Urteilsbegründung macht die Richterin deutlich: “Ich bin der Meinung, dass Sie das Ganze bewusst gemacht haben.” Ein Bereicherungsvorsatz liege für den ersten Monat des Abos zwar nicht vor, jedoch für die folgenden zwei.

Mildernd wirkt, dass die Tat letztlich beim Versuch blieb. Erschwerend zu bewerten sind die massive Vorstrafenbelastung und dass mehrere Abbuchungen geplant waren.

Angeklagter und Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil. Da er nicht anwaltlich vertreten ist, ist das Urteil nicht rechtskräftig.