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Obdachlos und hungrig: Angeklagte bereuen Trafik-Einbruch

08.07.2026 • 15:19 Uhr
Obdachlos und hungrig: Angeklagte bereuen Trafik-Einbruch
Die beiden Männer im Verhandlungssaal. Frick

Ein Einbruchdiebstahl in einer Tabaktrafik führt zwei Männer auf die Anklagebank. Das Gericht hat ein Urteil gesprochen.

Zwei Männern wird schwerer Diebstahl durch Einbruch zur Last gelegt. Sie sollen in eine Tabaktrafik eingebrochen sein. Dort haben sie laut Anklage Münzgeld und 56 Stangen Zigaretten gestohlen. Weit seien sie allerdings nicht gekommen: Die Polizei habe sie auf frischer Tat ertappt.

Schwierige Lebenssituation

Beide Angeklagten zeigen sich vor Gericht reumütig. Sie stehen vollinhaltlich zu den Vorwürfen. Ihre damalige Lebenssituation habe sie zu dieser Tat getrieben.

“Es tut mir tausend Mal leid”, sagt der 36-jährige Erstangeklagte. Er sei damals seit drei Wochen obdachlos gewesen, habe Hunger gelitten. Eigentlich sei er nach Österreich gekommen, um Arbeit zu finden. Mit dem Geld aus der Trafik habe er eine Fahrkarte nach Rumänien kaufen wollen, um seine Kinder wiederzusehen.

“Ich bin schuldig. Es tut mir leid. Ich bereue es”, sagt der 43-jährige Zweitangeklagte, kaum dass die Einvernahme beginnt. Auch er verweist auf seine schwierige Lebenslage, geht aber nicht ins Detail wie sein Mitangeklagter.

Angesichts der Geständnisse haben die weiteren Verfahrensbeteiligten keine Fragen mehr an die beiden Männer. Die Verteidigung wirft allerdings noch in den Raum, dass der Diebstahl mitunter nicht vollendet war. Schließlich kamen die Angeklagten mit der Beute nur bis ins Foyer vor der Trafik.

Das Urteil

Richterin Franziska Klammer erachtet die Tat als vollendet, ein effektiver Schaden ist allerdings nicht eingetreten. Sie verhängt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten über den Erstangeklagten und von zwölf Monaten über den Zweitangeklagten. Bei Letzterem ist ein Teil der Strafe, nämlich acht Monate, bedingt.

An einer Freiheitsstrafe habe kein Weg vorbeigeführt. Beide Männer sind bereits vorbestraft, wenn auch nur eine Verurteilung, nämlich des Erstangeklagten, in Österreich war.

Die Angeklagten akzeptieren das Urteil nach kurzer Rücksprache mit der Verteidigung. Staatsanwältin Lisa Pfeifer gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.