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28-Jähriger soll einen Tag nach Verurteilung zugeschlagen haben

15.07.2026 • 12:11 Uhr
28-Jähriger soll einen Tag nach Verurteilung zugeschlagen haben
Der Angeklagte soll schnell rückfällig geworden sein. Frick

Bereits einen Tag nach einer Verurteilung soll ein 28-Jähriger erneut gewalttätig geworden sein. Seine Vorstrafen bezeichnet die Anklage als “einschlägigst”.

Der 28-jährige Angeklagte wurde bereits einmal bedingt aus der Haft entlassen. Ob diese Strafe widerrufen wird, stand bereits bei einer früheren Verhandlung im Raum. Widerruf hätte für ihn zur Konsequenz, dass er den Rest seiner Freiheitsstrafe absitzen müsste. Bei seiner letzten Verhandlung kam er diesbezüglich davon. Nur einen Tag später soll er wieder straffällig geworden sein. Damit droht ihm eine neue Strafe und der Widerruf.

Nach einer Minute vorbei

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe einen 16-Jährigen mit der Faust geschlagen und diesen schwer verletzt. Bei seiner Einvernahme spricht der Angeklagte, trotz Schuldbekenntnis, von einer Ohrfeige.

Das mutmaßliche Opfer, dessen Schwester und Mutter werden als Zeugen einvernommen. Zwei von ihnen bestätigen den Faustschlag. Vorangegangen sei eine Diskussion zwischen dem Angeklagten und einem Fremden. Der 16-Jährige sei auf seinem Fahrrad zufällig vorbeigekommen, habe gefragt, was los sei. Dann soll der Angeklagte unvermittelt zugeschlagen haben. Laut der Mutter war die gesamte Situation “nach einer Minute vorbei”.

Schmerzen

Der 16-Jährige kennt den Angeklagten nur von diesem Vorfall. Dennoch sind sich Richterin und Staatsanwältin später darin einig: Dieser sei bemüht darin, den Angeklagten nicht über Gebühr zu belasten. Richterin Lea Gabriel habe “selten ein Opfer gesehen, das seine Schmerzen so heruntergespielt hat”.

Spricht der junge Mann zunächst nur von Schmerzen, erläutert er auf Nachfragen der Verfahrensbeteiligten die Details. Demnach habe er eine Platzwunde an der Unterlippe erlitten und seine Zahnschiene wurde ebenfalls beschädigt. Sprechen und Essen seien wochenlang schmerzhaft gewesen. Der Schaden an der Zahnschiene habe Kosten verursacht, wie die Mutter des Zeugen bestätigt.

Urteil wird bekämpft

In ihrem Schlussplädoyer stellt Staatsanwältin Lisa Pfeifer die zurückhaltende Zeugenaussage des Jugendlichen dem Verhalten des Angeklagten gegenüber. Sie betont nochmals die Vorstrafensituation und bezeichnet diese als “einschlägigst”.

Die Richterin verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die bedingte Entlassung wird widerrufen. Zudem muss er 100 Euro Privatbeteiligtenansprüche bezahlen. Die Vorstrafen, der rasche Rückfall und die Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt wirken erschwerend.

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil nicht. Die Staatsanwaltschaft kündigt ebenfalls an, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.