Zwei Männer sitzen wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht. Doch mit Fortdauer des Prozesses sieht die Staatsanwaltschaft nicht nur mehr einen Versuch.
Bereits einen Tag nach einer Verurteilung soll ein 28-Jähriger erneut gewalttätig geworden sein. Seine Vorstrafen bezeichnet die Anklage als "einschlägigst".
Ein 28-Jähriger soll das Ende einer Affäre nicht akzeptiert haben. Er soll seiner ehemaligen Liebhaberin gedroht haben, die Affäre öffentlich zu machen, wenn sie nicht nochmal mit ihm schlafe.