Bereits einen Tag nach einer Verurteilung soll ein 28-Jähriger erneut gewalttätig geworden sein. Seine Vorstrafen bezeichnet die Anklage als "einschlägigst".
Ein 28-Jähriger soll das Ende einer Affäre nicht akzeptiert haben. Er soll seiner ehemaligen Liebhaberin gedroht haben, die Affäre öffentlich zu machen, wenn sie nicht nochmal mit ihm schlafe.