Ende der Affäre zu spät akzeptiert: Schuldspruch für 28-Jährigen

Ein 28-Jähriger soll das Ende einer Affäre nicht akzeptiert haben. Er soll seiner ehemaligen Liebhaberin gedroht haben, die Affäre öffentlich zu machen, wenn sie nicht nochmal mit ihm schlafe.
Auf viereinhalb Stunden ist der Prozess angesetzt. Doch nach knapp einer Stunde ist das Urteil bereits gesprochen. Der 28-jährige Angeklagte zeigt sich zu den Vorwürfen vollinhaltlich geständig. Ihm wird versuchte geschlechtliche Nötigung zur Last gelegt.
Einseitige Liebe
Laut Staatsanwaltschaft haben der Angeklagte und eine Frau sich auf Social Media kennengelernt. Sie begannen eine Affäre, obwohl beide verheiratet waren. Im Februar habe die Frau die Affäre beendet. Der Angeklagte habe dies nicht akzeptiert, ihr immer wieder Nachrichten geschickt. Als sie ihn blockierte, habe er ihre Schwester kontaktiert. Er habe massiv gedroht, die Affäre öffentlich zu machen. “Ganz Vorarlberg” werde davon erfahren. Laut Anklage wollte er die Frau nochmals zum Geschlechtsverkehr nötigen.
Die Verteidigung bestätigt weitestgehend die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Er ergänzt allerdings, dass es sich um eine On-Off-Affäre gehandelt habe. Beide Beteiligten haben diese demnach mehrmals beendet. Der Angeklagte habe diese schließlich für eine Liebesbeziehung gehalten. Er habe ein letztes Treffen erzwingen wollen, damit die Frau sich für ihn entscheidet. Erst im Nachhinein sei ihm bewusst geworden, dass diese Liebe einseitig war.
Der Angeklagte sagt selbst, ihm sei das Ende der Affäre erst bei der Polizeieinvernahme bewusst geworden. Zuvor habe er seine ehemalige Liebhaberin nicht ernst genommen. Nichtsdestotrotz legt er ein Geständnis ab. Das Schöffengericht zieht sich entsprechend bereits nach rund einer halben Stunde Prozessdauer zur Beratung zurück.
Das Urteil
Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Lea Gabriel, verkündet einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Verhängt werden eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 7200 Euro (240 Tagessätze zu 30 Euro). Mildernd wirken die Unbescholtenheit und das vollinhaltliche Geständnis.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.