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Sexuellen Missbrauch erfunden: Freiheitsstrafe für 39-Jährige

12.05.2026 • 11:20 Uhr
Sexuellen Missbrauch erfunden: Freiheitsstrafe für 39-Jährige
Die Angeklagte bekennt sich vollinhaltlich geständig. Frick

Eine 39-Jährige hat vor der Polizei angegeben, ihr Ex-Freund habe sie im Schlaf “vergewaltigt”. Für diesen schweren Vorwurf muss sie sich nun verantworten.

Die 39-jährige Angeklagte habe laut Gericht ihren Ex-Freund im März angezeigt. Er soll sie im Schlaf, so ihre Worte, “vergewaltigt” haben. Sie zog die Anzeige jedoch am folgenden Tag zurück. Somit wurde kein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet. Sie selbst muss sich jedoch wegen Verleumdung am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Vollinhaltlich geständig

Vor Gericht gesteht die Angeklagte die Tat. Sie bekennt sich schuldig. Sie schildert die Hintergründe wie folgt: Vor der Anzeige haben sie und ihr Ex-Freund gestritten. Um die Mittagszeit begann die Frau dann zu trinken. Bier, Leibwächter, Wodka.

“Ich war Vollgas betrunken”, sagt die 39-Jährige und erzählt weiter: Sie machte die Anzeige bei der Polizei. Später brach sie zusammen und wurde von der Rettung ins Krankenhaus gebracht, ihre Erinnerungen daran sind nur mehr lückenhaft.

Staatsanwalt Johannes Hartmann fragt, ob die Frau regelmäßig trinkt. “Nein. Ab und zu ein Bier.” Als sie mit ihrem Ex-Freund noch zusammen war, habe sie aber täglich getrunken. Es habe über die Jahre hinweg viele Probleme gegeben.

Freiheitsstrafe

Richterin Kathrin Feurle verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Davon sind 12 Monate bedingt. Der Strafrahmen hätte bis zu fünf Jahren Haft zugelassen. Mildernd wertet das Gericht die verminderte Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt sowie das Geständnis. Hierbei betont die Richterin, dass dieses frühzeitig erfolgt sei.

Als erschwerend erachtet das Gericht, dass die Angeklagte schon einmal für eine Falschaussage und Verleumdung verurteilt wurde. Dabei habe es sich jedoch nicht um ein Sexualdelikt gehandelt. Im aktuellen Fall hätte die Tat jedoch schwerwiegende Konsequenzen für den Beschuldigten haben können. Dies mache die Belastung “massiv verwerflich”.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.