Gewaltvideos im Prozess: „Was ich heute gesehen habe, ist nicht normal.“

Zwei Männer sitzen wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht. Doch mit Fortdauer des Prozesses sieht die Staatsanwaltschaft nicht nur mehr einen Versuch.
“Was ich heute gesehen habe, ist nicht normal”, sagt der 25-jährige Erstangeklagte in seinen abschließenden Worten. Während der Verhandlung waren zuvor Videos eingespielt worden, in denen zu sehen ist, wie er mit dem 28-jährigen Zweitangeklagten einen Mann schlägt und tritt. Die Staatsanwaltschaft spricht von mindestens zwölf (Erstangeklagter) und 14 Schlägen sowie fünf Tritten (Zweitangeklagter). Dennoch sieht die öffentliche Anklage zunächst noch eine versuchte schwere Körperverletzung – das ändert sich im Verlauf des Prozesses.
Details trotz Blackout
Beide Angeklagten geben an, sich an den Vorfall kaum zu erinnern. Sie haben laut eigenen Angaben Vodka und Benzodiazepine – ein Beruhigungsmittel – konsumiert. Obwohl er von einem “Blackout” spricht, fällt die Darstellung des Zweitangeklagten überraschend detailliert aus.
Die beiden Männer seien mit ihren Freundinnen Richtung Bahnhof unterwegs gewesen, sollen dann angefangen haben zu streiten. Ein Passant – das mutmaßliche Opfer – sei auf sie zugegangen, habe versucht, die beiden zu beruhigen. Diese sollen in letzter Konsequenz auf die Einmischung mit Gewalt reagiert haben. Der Erstangeklagten sei laut seinem Freund die treibende Kraft gewesen.
Im Gerichtssaal beschreibt das mutmaßliche Opfer seine Verletzungen: ein verschobenes Zwerchfell durch eine Rippenverletzung. Mehrere Prellungen und Abschürfungen, langanhaltende Schmerzen, fast einen Monat Krankenstand. Aufgrund dieser Darstellungen erachtet die Staatsanwältin den Tatbestand der absichtlichen schweren Körperverletzung als vollendet, nicht nur noch als Versuch, wie sie in ihrem Schlussplädoyer ausführt.
Tat vollendet
Das Schöffengericht erachtet die Tat ebenfalls als vollendet. Beide Angeklagten werden schuldig gesprochen, aufgrund der Videos bestehe daran kein Zweifel. Über den Erstangeklagten wird eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, über den Zweitangeklagten von drei Jahren verhängt. Der 25-Jährige sah sich bereits zuvor einer höheren Strafandrohung gegenüber: Eine einschlägige Tat wurde erst Stunden vor dem neuen Delikt rechtskräftig. Zudem werden dem mutmaßlichen Opfer insgesamt 3300 Euro zugesprochen.
Die Erinnerungslücken erachtet das Gericht als Schutzbehauptungen. Speziell gegenüber dem Zweitangeklagten führt die Vorsitzende Verena Wackerle an: “Sie haben ein Detailwissen dieses Abends, das nahezu unglaublich ist.”
Es liegen etliche Erschwerungsgründe vor: Beide sind einschlägig vorbestraft, äußerst rasch rückgefällig geworden, der jeweils andere war Mittäter, zudem sei die Gesundheitsschädigung über 24 Tage andauernd. Gegen den Zweitangeklagten sei zum Tatzeitpunkt ein Verfahren offen gewesen.
Milderungsgründe gibt es keine, da die beiden Männer weder zur Wahrheitsfindung beigetragen noch Reue gezeigt haben. Eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit wurde in früheren Verfahren bereits mildernd gewertet, weshalb ihnen dies nun nicht mehr zu Gute kommt.
Alle Parteien nehmen sich Bedenkzeit. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.