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150.000 Euro teure Waren: Gericht hinterfragt Hochzeitsgeschichte

06.08.2026 • 12:09 Uhr
150.000 Euro teure Waren: Gericht hinterfragt Hochzeitsgeschichte
Ein Detail bringt eine längere Unterbrechung mit sich. NEUE/Frick

Diebesgut nach Rumänien transportieren: Dieser Plan soll für zwei Männer schiefgelaufen sein. Nun müssen sie sich vor Gericht wegen Geldwäscherei und Hehlerei verantworten.

Parfum, Champagner und Druckerpatronen im Wert von rund 150.000 Euro sollen die beiden Männer von einem unbekannten Dritten übernommen haben. Dabei soll es sich jedoch um Diebesgut aus Frankreich handeln. Die Angeklagten sollen dann geplant haben, die Ware nach Rumänien zu transportieren und weiterzuverkaufen. Bei einer Schwerpunktkontrolle wurden sie aufgegriffen.

Geschenke

Der 41-jährige Erstangeklagte soll zudem eine Rechnung gefälscht haben, die ihn als rechtmäßigen Besitzer der Waren ausweist. Er wird einvernommen und bekennt sich zu allen Vorwürfen nicht schuldig. Der Unbekannte habe ihm die Waren günstig angeboten und einen Gesamtpreis von 16.000 Euro gemacht. Wegen des guten Preises habe er zugeschlagen. Ein Teil der Waren sei für seine Hochzeit gewesen, einen Teil wollte er verschenken. Dass es sich um Diebesgut handelte, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Theo Rümmele, und Staatsanwältin Sophia Gassner haken nach. Der Erstangeklagte ist immer noch nicht verheiratet, obwohl die vorgeworfene Tat fast drei Jahre zurückliegt. Die Verzögerungen erklärt er, da es in Rumänien sehr schwierig sei, einen Termin in einem Restaurant zu bekommen. Als die Männer aufgegriffen wurden, habe der Erstangeklagte auch kaum Geld gehabt – die teuren Einkäufe für angebliche Geschenke erscheinen in diesem Kontext nicht nachvollziehbar.

Als der 41-Jährige jedoch aussagt, dass Etiketten bei der Warenübernahme sichtlich “abgezerrt” gewesen seien, wird die Verhandlung unterbrochen. Er berät sich mit seinem Verteidiger Martin Rützler. Auch der Zweitangeklagte nutzt die Zeit für ein Beratungsgespräch mit seinem Verteidiger Edwin Gantner. Nach rund 40 Minuten kann die Verhandlung fortgesetzt werden.

Fragliche Warenwerte

Der Erstangeklagte ändert seine Verantwortung: Er bekennt sich nun im Wesentlichen schuldig. Verteidiger Rützler stellt jedoch die angeklagte Summe in Frage und geht von einem wesentlich geringeren Warenwert aus. Dies ist für die Strafbemessung relevant. Für die detaillierte Bemessung des Warenwerts stellt Rützler einen neuen Beweisantrag.

Der Zweitangeklagte legt ein Teilgeständnis ab. Er habe bei der Übernahme der Waren in Österreich geholfen und sei beim Transport mitgefahren. Anschließend gibt der Vorsitzende dem neuen Beweisantrag statt und vertagt die Verhandlung. Die Warenwerte werden nochmals im Detail geprüft, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet. Die Verhandlung wird Mitte September fortgesetzt.