Drogenpakete aus den USA enthielten angeblich Duschköpfe

Ein 23-Jähriger soll sich Drogenpakete aus den USA bestellt und in Österreich verkauft haben. Vor Gericht behauptet er, darin hätten sich Duschköpfe und Bettwäsche befunden.
“Wer verschenkt übers Internet Cannabis in dieser Menge?”, fragt Kathrin Feurle, die Vorsitzende des Schöffengerichts, mitten im Prozess. Die fragliche Menge beträgt über 14 Kilogramm, in vier Paketen von den USA nach Österreich versandt. Es ist bei Weitem nicht die einzige Logiklücke in den Angaben des 23-jährigen Angeklagten.
Untersuchungshaft
Der Angeklagte wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Auf dem Flur stehen viele Freunde und Bekannte, nur einzelne finden während des Prozesses im Verhandlungssaal Platz. Der junge Mann selbst wirkt gefasst.
Sein Verteidiger Felician Simma sagt, die Staatsanwaltschaft habe sich verrannt. Diese wittere einen großen Drogenring. Staatsanwalt Richard Gschwenter macht allerdings an diesem Punkt und später nochmals deutlich, dass sowohl die öffentliche Anklage wie auch das Oberlandesgericht Innsbruck stets nur an der Wahrheitsfindung interessiert ist.
Testpakete und falsche Namen
Dem Angeklagten sei auf Instagram ein Link vorgeschlagen worden, der ihn zu einem Kontakt weiterleitete. Dieser bot Drogen an. Im festen Glauben, das es nicht so einfach sein könne, habe er bestellt – viermal. Bei der letzten Lieferung wurde der junge Mann von der Polizei geschnappt. Die ersten drei Lieferungen seien nur Testpakete mit Bettwäsche und Duschköpfen gewesen. Nur das vierte Paket habe Drogen enthalten. Bezahlt habe er nie, da er bei der “richtigen” Lieferung festgenommen wurde.
Auch die Empfängeradresse wirft Fragen auf. Der unbekannte Kontakt habe einen falschen Namen für die Lieferung verlangt. Doch “zufällig” soll der Angeklagte einen Decknamen angegeben haben, welcher genau denselben Nachnamen trägt, wie die Person, welche die ersten beiden Pakete abholte. Persönliche Daten habe der junge Mann ebenfalls nicht angegeben. Geliefert wurde die Ware in die Wohnstraße des Angeklagten – angeblich wieder “zufällig”.
Fotos von Drogen und Bargeld finden sich auf dem Handy des Angeklagten. Darstellungen von Duschköpfen und Bettwäsche existieren keine. Laut ihm stammen die Fotos aus irgendwelchen Telegram-Gruppen (ein Nachrichtendienst). Einem Freund gegenüber habe der Angeklagte gesagt, dass Drogen in den Paketen seien.
Lebensfremd
Die Staatsanwaltschaft erachtet die Geschichte als nicht glaubwürdig. “So leicht kann man es der Polizei gar nicht machen”, sagt der Staatsanwalt mit Hinblick auf den angeblichen Instagramlink. Testpakete würden ebenfalls eine Spur hinterlassen. Die Fotos direkt nach Lieferung seien eine klassische Vorgehensweise.
Die Verteidigung hält entgegen, dass der Angeklagte kein Großkrimineller sei. “Es ist ein Unterschied, ob man im Leben einen Fehler macht oder ein bisschen herumprahlt”, so Simma. Zudem müsse ein Schuldspruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getroffen werden.
Das Schöffengericht spricht den Angeklagten schuldig des Suchtgifthandels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt. Es wären bis zu 15 Jahre Haft möglich gewesen. Die Vorsitzende bezeichnet die Aussagen des jungen Mannes als “lebensfremd” und sagt: “Sie haben uns heute von vorne bis hinten Geschichten erzählt, die wir Ihnen nicht glauben.”
Mildernd wirkt, dass ein Teil der Drogen sichergestellt wurden und eine Tat beim Versuch blieb. Demgegenüber erschwerend stehen einschlägige Vorstrafen, das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen und Vergehen, die mehrfache Ein- und Ausfuhr, die Tatwiederholung und Gewinnsucht als Motiv.
Das Urteil ist rechtskräftig.