Lokal

Tödliche Bootskollision: Geschworene beraten nach ungewöhnlichen Plädoyers

11.08.2026 • 08:00 Uhr
Tödliche Bootskollision: Geschworene beraten nach ungewöhnlichen Plädoyers
Der Angeklagte muss sich heute vor einem Schwurgericht verantworten. Stiplovsek

Heute findet der Mordprozess nach der tödlicher Bootskollision vom vergangenen Oktober statt. Der Angeklagte muss sich vor einem Schwurgericht verantworten. Die NEUE berichtet laufend aus dem Gerichtssaal.

Nachdem sich die Richterin beim ersten Prozess im April ein Unzuständigkeitsurteil fällte, muss sich ein 26-jähriger Mann nun wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten. Den Vorsitz führt Richter Theo Rümmele. Verteidigerin ist Rechtsanwältin Andrea Concin. Zudem wurde seit dem letzten Prozess ein neues Gutachten eingeholt.

Die Gerichtsverhandlung begann um 9 Uhr und ist bis 18 Uhr angesetzt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Anspannung

Bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn werden die Türen des Schwurgerichtssaals in Feldkirch geöffnet. Kontinuierlich füllt sich der Raum, bis der letzte Platz besetzt ist. Es sind viele junge Leute anwesend. Die Stimmung wirkt angespannt, vereinzelt murmeln irgendwo Zuschauer.

Der Angeklagte betritt mit Verteidigerin Concin den Saal. Er zittert und weint. Den Kopf hält er gesenkt. Er reagiert in keiner Weise, als Fotos und Aufnahmen von ihm gemacht werden.

Tödliche Bootskollision: Geschworene beraten nach ungewöhnlichen Plädoyers
Der Angeklagte im Schwurgerichtssaal. NEUE

Staatsanwalt Simon Mathis erklärt in seinem Eröffnungsplädoyer: “Als mir dieser Fall zugewiesen wurde, dachte ich nicht, dass wir irgendwann vor dem Schwurgericht sitzen.” Es sei der Richterin im letzten Prozess keine andere Möglichkeit geblieben, als sich für unzuständig zu erklären. Die Aussagen des Angeklagten ließen auf bedingten Vorsatz und daher Mord schließen. Mathis ergänzt: “Ich bin nicht der Überzeugung, dass es ein Mord war.”

Tödliche Bootskollision: Geschworene beraten nach ungewöhnlichen Plädoyers
Staatsanwalt Simon Mathis. Stiplovsek

Verteidigerin Andrea Concin richtet zunächst ihr aufrichtiges Mitgefühl an die Hinterbliebenen der Verstorbenen. Sie stellt allerdings mit Blick auf den Angeklagten klar: “Er ist verantwortlich für diesen Unfall. Er wird Verantwortung übernehmen. Aber er ist kein Mörder.”

Sie schildert die Ereignisse: Der Angeklagte sei durch sein Handy und Gespräche mit Freunden abgelenkt gewesen. Er habe Fotos gemacht und vier Minuten vor dem Unfall an zwei Personen geschickt. Auf den Fotos sei das Segelboot des Ehepaares nicht ersichtlich gewesen – dies stehe im Gegensatz zum letzten Gutachten. In diesem hieß es, das Boot sei sechs Minuten vor der Kollision sichtbar gewesen.

Nachdem die Boote kollidierten, habe der Angeklagte umgedreht. Freunde holten das Ehepaar aus dem Wasser, leisteten Erste Hilfe. “Wie geht es der Frau?”, habe der Angeklagte immer wieder gesagt. Concin stellt klar, dass sich so kein Mörder verhalte. Der 26-Jährige werde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen sein, aber nicht des Mordes.

Tödliche Bootskollision: Geschworene beraten nach ungewöhnlichen Plädoyers
Verteidigerin Andrea Concin. Stiplovsek

Einvernahmen

Der Angeklagte versucht die Ereignisse zu schildern. Die ersten Sätze presst er mit längeren Pausen heraus. Dann schüttelt es ihn, er schluchzt, bricht in Tränen aus. Es gelingt ihm nicht, den Vorfall im Detail zu schildern. „Hätte ich es irgendwie verhindern können, hätte ich es getan“, antwortet er schließlich auf eine Frage des Privatbeteiligtenvertreters Mennel. Seine Einvernahme wird zwischenzeitlich unterbrochen.

Zwischenzeitlich werden Zeugen einvernommen: der Witwer der Verstorbenen, die Passagiere auf dem Boot des Angeklagten und eine Unbeteiligte, die sich zu gleichen Zeit auf dem See aufhielt. Der Privatbeteiligtenvertreter sieht in den Aussagen eines Freundes des Angeklagten Widersprüche. Es geht darum, wer vor der Kollision mit wem sprach.

Tödliche Bootskollision: Geschworene beraten nach ungewöhnlichen Plädoyers
Privatbeteiligtenvertreter Martin Mennel. Stiplovsek

Der Angeklagte wird erneut einvernommen. Er erklärt seine Aussagen im letzten Prozess. Der Verteidiger habe ihm damals eingetrichtert: “Sag das morgen, egal, was man zu dir sagt.”

Die Geschehnisse vom 11. Oktober aus Sicht des Witwers werden verlesen. Diesem fiel es zu schwer, alles nochmals zu erzählen. Während der Verlesung spricht niemand im Raum ein Wort. Klopfen, Holzknirschen, Husten sind hörbar, ansonsten hört der gesamte Saal dem Vorsitzenden zu. Allein der Witwer schluchzt kurz, als die letzten Worte seiner Frau verlesen werden.

Laut ihm sei das Motorboot “wie ein Geisterschiff” auf sein Segelboot zugefahren. Der Führerstand sei unbesetzt gewesen. Auf Schreie habe niemand reagiert. Mit einem kräftigen Sprung habe er sich selbst in letzter Sekunde gerettet. Als er seine Frau im Wasser treiben sah, sei er kurz erleichtert gewesen. Das Ausmaß der Katastrophe, die massiven Beinverletzungen der 57-Jährigen wurden erst ersichtlich, als sie sich auf dem Motorboot befanden. Noch vor den Wiederbelebungsversuchen durch Rettungskräfte habe er alle Hoffnung verloren.

Schlussplädoyers

In den Schlussplädoyers der Verfahrensbeteiligten kommt es zu einer außergewöhnlichen Konstellation. Sowohl Staatsanwalt Mathis als auch Privatbeteiligtenvertreter Mennel beantragen einen Schuldspruch hinsichtlich grob fahrlässiger Tötung. Beide plädieren darauf, dass die Geschworenen den Vorwurf von Mord und Mordversuch verneinen. Verteidigerin Concin sagt, sie habe das “in 16 Jahren als Anwältin noch nie gesehen”.

Mennel holt weiter aus. Beim letzten Prozess habe der Angeklagte das “gesamte Gericht angelogen”. Nun habe sich dieser zu einem Teil der Wahrheit bekannt. Doch es sei grob fahrlässig, den See mindestens vier Minuten unbeobachtet zu lassen, während das Boot fährt.

Concin beruft sich nochmals auf das neue Gutachten. Dieses erkläre die Wahrnehmung eines “Geisterschiffs”. Der Witwer und die Verstorbene sollen sich im Segelboot auf Wasserhöhe befunden haben. Saßen die Personen im Motorboot, könne es sein, dass diese vom Segelboot nicht sichtbar gewesen seien. Vor dem Führerstand des Motorboots sei zudem eine Glasscheibe gewesen. Diese sei nicht zwangsläufig durchsichtig, je nach Sonneneinstrahlung.

Vorgeschichte

Am 11. Oktober 2025 – es hätte die letzte Ausfahrt des Jahres sein sollen – soll der Angeklagte ein Motorboot mit weit überhöhter Geschwindigkeit gelenkt, den Seeraum über längere Zeit nicht beobachtet und ein bevorrangtes Segelboot missachtet haben. Es kam zur Kollision. Eine 57-jährige Frau starb, ihr Mann konnte sich mit einem Sprung ins Wasser retten.

Im ersten Prozess wurden ihm grob fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen. Seine Darstellungen ließen in den Augen der damaligen Richterin einen bedingten Tötungsvorsatz erkennen. Demnach soll der Angeklagte mehrere Minuten Zeit gehabt haben, das andere Boot wahrzunehmen und auszuweichen.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Die Anklage wegen Mordes bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Angeklagte deswegen verurteilt wird. Es obliegt den Geschworenen zu berurteilen, ob ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt. Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist ebenfalls möglich.