Grünes Licht für Hochwasserschutz im Walgau

Positiver UVP-Bescheid nach lanwierigem Verfahren: Der Hochwasserschutzschutz an der Ill bringt umfangreiche Bauarbeiten, großflächige Rodungen und ökologische Auflagen.
Nach jahrelanger Planung ist eine entscheidende Hürde für den Hochwasserschutz an der Ill genommen. Die Vorarlberger Landesregierung hat dem Wasserverband Ill-Walgau am 21. Juli 2026 die Bewilligung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz erteilt. Das Vorhaben erstreckt sich über rund 8,9 Kilometer der Ill zwischen Frastanz und Nenzing und umfasst auch Maßnahmen in Satteins, Schlins und Bludesch. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde erhoben werden.
Geplant sind Aufweitungen der Ill, neue Hochwasserschutzdämme, Schutzbauten für das Gewerbegebiet in Satteins sowie zwei große Rückhaltebecken. Jenes im Schlinser Eichwald soll rund 475.000 Kubikmeter Wasser aufnehmen können, jenes in Nenzing rund 320.000 Kubikmeter. Außerdem soll der Schlinser Gießenbach für Fische durchgängig gemacht werden. Insgesamt sollen laut Bescheid rund 29,4 Hektar bisher gefährdete Siedlungsflächen bei einem hundertjährlichen Hochwasser vor Überflutungen geschützt werden.
Gefährdete Gebiete
Besonders betroffen ist derzeit Frastanz-Sonnenheim. Dort kann die Ill laut Bescheid bereits bei einem Hochwasser, das statistisch etwa einmal in 50 Jahren auftritt, über den bestehenden linken Uferdamm treten. Bei einem hundertjährlichen Ereignis wären rund 18,5 Hektar Bauland mit etwa 100 Wohn- und Gewerbeobjekten gefährdet. Deshalb soll dort ein rund 2,2 Kilometer langer neuer Schutzdamm entstehen. In Satteins geht es vor allem um das Gewerbegebiet rund um die Abwasserreinigungsanlage Walgau. Dort können rund fünf Hektar Betriebsbaugebiet überflutet werden. In Nenzing sind vor allem Flächen im Bereich Nasott gefährdet. Der Bescheid nennt rund 5,6 Hektar Betriebs- und Wohngebiet, darunter insbesondere Betriebsflächen von Hydro Extrusion. Für die Siedlungsgebiete in Schlins wird aufgrund bereits umgesetzter Schutzmaßnahmen bei einem hundertjährlichen Hochwasser keine Gefährdung durch die Ill ausgewiesen.
Elf Jahre Bauzeit
Gegenüber früheren Planungen wurde die vorgesehene Bauzeit deutlich verlängert – und zwar von vier auf elf Jahre. Die Umsetzung erfolgt in vier Bauphasen. Als Frist für die Fertigstellung des gesamten Vorhabens hat die Landesregierung den 31. Dezember 2040 festgesetzt. Einen Grund für die Verlängerung nennt der Bescheid nicht. Wasserverbands-Geschäftsführer Wolfgang Errath hatte gegenüber der NEUE im Jahr 2025 erklärt, dass die Bauetappen an die verfügbaren Finanzierungstranchen von Bund und Land angepasst würden.
Lkw-Fahrten
Die Dimension der Baustelle zeigt sich auch am Schwerverkehr. Über alle vier Bauphasen hinweg werden laut Bescheid rund 28.831 Lkw-Fahrten erwartet. Der Großteil davon entfällt auf die ersten beiden Abschnitte. Je nach Bauphase werden bis zu rund 55 Lkw-Fahrten pro Werktag angegeben.
Der aktuelle Bescheid nennt prognostizierte Errichtungskosten von rund 46,5 Millionen Euro. Diesen stellt die Landesregierung einer vom Antragsteller berechneten möglichen Schadenssumme von rund 108 Millionen Euro bei einem hundertjährlichen Hochwasser gegenüber. Die mögliche Schadenssumme übersteige die Errichtungskosten damit um mehr als das Doppelte. Daraus leitet die Behörde ein hohes volkswirtschaftliches Interesse an der Umsetzung ab.
Großflächige Rodungen
Erhebliche Eingriffe gibt es in den Wald. Nach den aktuellen Zahlen im Bescheid werden 14,59 Hektar dauerhaft und weitere 2,18 Hektar vorübergehend gerodet. Die dauerhaft gerodete Fläche entspricht, umgerechnet auf ein Fußballfeld mit 105 mal 68 Metern, rund 20 Fußballfeldern, die vorübergehend betroffenen Flächen weiteren rund drei. Den größten dauerhaften Verlust gibt es in Nenzing mit 5,63 Hektar. In Satteins sind es 3,88 Hektar, in Schlins 3,31 Hektar und in Frastanz 1,77 Hektar. Die nur vorübergehend beanspruchten Waldflächen müssen nach Abschluss der Arbeiten des jeweiligen Bauabschnitts wieder rekultiviert werden. Besonders betroffen ist der Auwald. Nach der im Bescheid wiedergegebenen naturschutzfachlichen Beurteilung gehen rund 12,5 Hektar Auwald dauerhaft verloren. Das entspricht etwa 13,6 Prozent des Auwaldes im unmittelbaren Projektgebiet. Hinzu kommen Beeinträchtigungen durch die Zerschneidung und Verschmälerung zusammenhängender Waldflächen. Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt werden deshalb insgesamt als „wesentlich“ bewertet.
Das betrifft auch Graureiher und Schwarzmilan. Laut Bescheid wird für beide Arten das Angebot an Bruthabitaten reduziert. Die Naturschutzsachverständige geht dennoch davon aus, dass im Projektgebiet ausreichend geeigneter Lebensraum erhalten bleibt und die großräumigen Populationen nicht gefährdet werden. Im Schlinser Eichwald müssen 4,81 Hektar Baumbestand für mindestens 20 Jahre außer Nutzung gestellt werden. Vor Beginn der Rodungen sind dort zudem acht künstliche Nisthilfen anzubringen. Weitere Maßnahmen umfassen unter anderem Amphibienlaichgewässer und 150 Fledermauskästen.
Ausgleichzahlung
Die Eingriffe in den Auwald können nach der fachlichen Beurteilung trotz der vorgesehenen Maßnahmen nicht vollständig ausgeglichen werden. Deshalb schreibt die Landesregierung zusätzlich eine ökologische Ausgleichszahlung von 77.252 Euro vor. Gleichzeitig erwartet sie auch Verbesserungen für die Natur. Durch Aufweitungen der Ill sollen natürliche Flachufer entstehen und bestehende Auwaldbereiche wieder stärker von Hochwässern erreicht werden. Für die Fischfauna werden nach Abschluss der Arbeiten überwiegend positive Wirkungen erwartet.
In der Gesamtbetrachtung kommt die Landesregierung zum Ergebnis, dass das Vorhaben bei planmäßiger Umsetzung und Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen umweltverträglich ist. Für die Umsetzung müssen zudem noch die erforderlichen Rechte an betroffenen Grundstücken gesichert werden. Dabei geht es etwa um den Erwerb von Grundstücken oder um Vereinbarungen, die dem Wasserverband die Nutzung fremder Flächen für Dämme, Wege oder andere Anlagenteile ermöglichen.