“Wo war die Leistung?”: Gegenseitige Belastung um Legionellenausbruch

Drei Männer stehen nach einem Legionellenausbruch im Winter 2024/25 heute vor Gericht. Sie sollen die mangelnde Wartung eines Kühlturms verantwortet haben, welcher als Quelle des Ausbruchs gilt. Die NEUE berichtet laufend.
Im Winter 2024/25 kam es im Raum Bregenz zu einem Legionellenausbruch mit über 40 Erkrankten gekommen. Quelle des Ausbruchs soll ein Kühlturm des Unternehmens Rattpack gewesen sein, welcher nicht ordentlich gewartet worden sein soll. Drei Männer, 42, 62 und 37 Jahre alt, wird vorgeworfen, die ihnen gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben. Hierdurch sollen sie für eine größere Anzahl von Menschen fahrlässig eine Gefahr herbeigeführt haben. Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Richterin Franziska Klammer ist die zuständige Richterin. Es handelt sich um ein Einzelrichterverfahren. Die Verhandlung ist von 9 bis 18 Uhr anberaumt. Die NEUE berichtet laufend aus dem Gerichtssaal.
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Gegenseitige Schuldzuweisungen
Der Verhandlungssaal ist fast komplett gefüllt. Fünf Privatbeteiligtenvertreter (Opferanwälte) sind anwesend. Wie Staatsanwältin Lisa Pfeifer ausführt, haben die drei Angeklagten während des Ermittlungsverfahren keine Verantwortung übernommen. Rattpack habe ein anderes Unternehmen mit der Wartung und Kontrolle beauftragt. Erst- und Zweitangeklagter arbeiten bei Rattpack, der Drittangeklagte beim beauftragten Unternehmen. Die Schuld sei jeweils auf das andere Unternehmen geschoben worden.
In einer ähnlichen Tonalität bewegen sich die Eröffnungsplädoyers. Arnulf Summer, einer der Verteidiger des Erstangeklagten, fragt mit Blick auf das beauftragte Unternehmen: “Wo war die Leistung?” Dieses habe vereinbarte Dienstleistungen nicht erbracht.
Felician Simma, Verteidiger des Drittangeklagten, sieht hingegen die Verantwortung für die Wartung und Kontrolle vollkommen bei Rattpack. Er betont: “Niemand wollte, dass so etwas passiert. Es ist ein Unglück, für das man aber sicher nicht den Drittangeklagten verantwortlich machen kann.” Das Unternehmen seines Mandanten sei erst sieben Monate nach dem Unglück überhaupt genannt worden. Sein Mandant sei seit 2023 für das Unternehmen tätig, der Anklagezeitraum erstreckt sich von 2022 bis 2025.
Detailprüfung nicht möglich
Die Einvernahme des Erstangeklagten, des Geschäftsführers, dauert über eine Stunde. Er sei in regelmäßigem Austausch mit dem Zweitangeklagten gestanden. Letzterer sei jedoch zuständig gewesen, sich um die korrekte Instandhaltung des Kühlturms zu kümmern. Dieser habe die externe Firma beauftragt. In der Anfangsphase seien Details besprochen worden. Sich selbst attestiert der Erstangeklagte zu wenig Expertise, um die korrekte Abwicklung zu prüfen. Rechnungen von Seiten des Dienstleisters habe er nicht im Detail geprüft, sondern sich auf seine Fachabteilung verlassen. Im Dienstleistungsvertrag seien jedoch Punkte, welche die Legionellenprüfung klar in die Verantwortung des externen Unternehmens legen.
Auch die Einvernahme des Zweitangeklagten dauert lange, rund zwei Stunden. Von Seiten der Privatbeteiligtenvertretung wird gefragt, ob der 62-Jährige wusste, dass regelmäßig Legionellentests durchzuführen sind. Ja, das wisse er, darum sei die professionelle Testung extern übergeben worden. Doch konkrete Zahlen zu den Legionellenwerten habe er niemals erhalten. Diesbezüglich habe er aber nicht beim Dienstleister nachgefragt, sondern sich auf die guten Wasserwerte verlassen.
Gegen Ende der Einvernahme entstehen Diskussionen unter den Verteidigern. Während Simma hartnäckig Einträge aus einem Softwaresystem von Rattpack zur Biozid-Zufuhr hinterfragt, zeigen sich seine Sitznachbarn zunehmend verstimmt. Verteidiger Summer macht Simma gegenüber irgendwann deutlich: “Ich bin nicht nervös. Ich bin genervt.”
Einvernahme des Dienstleisters
Derzeit läuft die Einvernahme des Drittangeklagten. Wie die anderen Angeklagten plädiert auch er auf nicht schuldig. Mit jenen beiden habe er wenig bis nichts zu tun gehabt, sein Ansprechpartner sei eine andere Person bei Rattpack gewesen. Dass schriftliche Hinweise mit der Formulierung “sollte” missverstanden werden, erlebe er öfters. Das sei aber nun einmal der Weg, wie das Dienstleistungsunternehmen kommuniziere.
Wer für die Legionellenproben verantwortlich ist, sei zumindest während seiner Dienstzeit, ab Mai 2023, nie besprochen worden. Der 37-Jährige sei davon ausgegangen, dass diese vorschriftsmäßig durchgeführt werden.
Vorgeschichte
Um den Jahreswechsel 2024/25 kam es zu einer ungewöhnlichen Häufung von Legionellen-Erkrankungen in Vorarlberg. 42 Personen mussten mit teils schweren Lungenentzündungen im Krankenhaus behandelt werden. Es wurde wochenlang nach der Ursache gesucht. Im Windkegel des Kühlturms von Rattpack im Unterland traten die meisten Fälle auf. Nach dessen Stilllegung kamen keine neuen Fälle hinzu.
Bei Legionellen handelt es sich um durch Tröpfchen übertragbare Bakterien, welche beim Menschen Lungenentzündungen hervorrufen können. Eine Infektion ist zwar mit Antibiotika behandelbar, kann aber bei einem geschwächten Immunsystem tödlich enden.