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Sechs Jahre Gewalt gegen Stieftochter? Gericht fällt Urteil

15.08.2026 • 12:00 Uhr
Sechs Jahre Gewalt gegen Stieftochter? Gericht fällt Urteil
14 Punkte werden an diesem Tag verhandelt. NEUE/Frick

Sechs Jahre lang soll ein inzwischen 44-Jähriger Gewalt gegen seine Stieftochter ausgeübt haben. Im Gerichtssaal wird jedoch noch ein anderer zentraler Konflikt deutlich.

Der 44-jährige Angeklagte sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Er hat drei einschlägige Vorstrafen. Die Verhandlung erstreckt sich über den gesamten Nachmittag bis in die frühen Abendstunden hinein. 14 Punkte werden behandelt, bis das Schöffengericht ein Urteil fällt.

Zwei Stunden Einvernahme

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zwischen 2020 und 2026 seine Stieftochter mehrmals wöchentlich mit der flachen Hand geschlagen, sie gegen Schränke und Wände geschubst, mindestens einmal getreten und ihr Gegenstände nachgeworfen haben. Ungefähr viermal monatlich soll er die junge Frau, inzwischen 15 Jahre alt, ins Zimmer gesperrt, den Raum abgedunkelt und das Handy weggenommen haben. Habe sie Hausarbeiten oder ähnliches nicht sofort erledigt, soll er mit Ohrfeigen gedroht haben. Gewalt sei regelmäßig ausgeübt worden.

Zu Beginn schlägt Verteidiger German Bertsch vor, dass die Punkte in der Reihenfolge wie angeklagt abgehandelt werden. Der Angeklagte solle dann zu jedem einzelnen Stellung beziehen. Das Gericht erachtet diesen Vorschlag als sinnvoll.

Es folgt eine rund zweistündige Einvernahme. Der schlanke Mann mit Halbglatze zittert, verliert sich immer wieder in Erklärungen. Zwischenzeitlich kann er die Tränen nicht zurückhalten. Er räumt eigene Fehler ein, doch das Ausmaß der Vorwürfe bestreitet er.

Drei Ohrfeigen

Der Angeklagte beschreibt die Familiensituation. Seine Stieftochter sowie seine leibliche Tochter lebten bei ihm. In den letzten Jahren seien Erstere und er immer wieder aneinandergeraten. Im gemeinsamen Haushalt sei wichtig gewesen, dass alle ihren Beitrag leisten. Darin sei Konfliktpotenzial gewesen, wenn es beispielsweise um den Abwasch ging oder wer das Katzenklo leert.

Absichtlich zugeschlagen habe der 44-Jährige aber nur bei drei außergewöhnlichen Vorfällen. Einmal habe er seine Tochter dabei erwischt, wie sie über Bahngleise ging, ein anderes Mal, wie sie mit Freunden Seile in einem Seilpark durchschnitt. Beide Male habe er ihr eine Ohrfeige verpasst. An den dritten Vorfall kann er sich nicht erinnern. Anfang des Jahres habe er ihr aus Versehen in einem Gerangel einen Schlag mit dem Ellbogen verpasst. Die letztgenannte Darstellung bestätigt die Stieftochter in ihrer Einvernahme.

Weitere Vorfälle seien anders abgelaufen. Er habe keine Gegenstände nach ihr geworfen, aber manchmal wütend Sachen vom Tisch geschmissen, sie dadurch mit Stiften getroffen. Zudem habe er den Strom in ihrem Zimmer abgestellt, wenn sie bis spät in die Nacht fernsah und von innen abgesperrt habe.

Konflikt mit Ex-Freundin

Ein weitaus größeres Konfliktpotenzial birgt das Verhältnis zwischen Angeklagtem und seiner Ex-Freundin, der leiblichen Mutter des mutmaßlichen Opfers. Er vermutet, dass diese das Mädchen manipuliere und ihm etwas anhängen wolle.

Die 42-Jährige ist als Zeugin geladen. Sie habe vor Jahren den Sorgerechtsstreit verloren, nachdem der Angeklagte sie terrorisiert habe. Sie beginnt zweimal zu weinen, gerät zwischenzeitlich mit der Verteidigung lauthals aneinander.

“Jetzt muss ich hier sitzen, weil er meine Kinder fünf Jahre misshandelt hat”, sagt sie unter Tränen. “Das wissen Sie doch gar nicht!”, stellt sich Verteidiger Bertsch gegen eine Vorverurteilung.

Eine ihrer Aussagen beschreibt die Vorsitzende später als fragwürdig. Die Stieftochter habe behauptet, ihre Verletzungen beim Sport erlitten zu haben, woraufhin die Mutter mit ihr zum Arzt ging. “Vielleicht sagst du der Ärztin, was wirklich passiert ist”, habe sie ihrer Tochter gesagt.

Glaubwürdige Aussagen

Ein Teil der kontradiktorischen Einvernahme der Stieftochter wird eingespielt. Dem Urteil liegt die vollständige Aussage zu Grunde. Die Staatsanwaltschaft verweist auf die sehr stimmigen Angaben der jungen Frau. Verteidiger Bertsch hält entgegen, dass sich für die meisten Taten der Zeitpunkt nicht mehr feststellen lässt und diese möglicherweise verjährt sind.

Das Schöffengericht sieht dies genauso. In 13 von 14 Punkten wird der 44-Jährige freigesprochen. Nur für den Schlag mit dem Ellbogen wird er der Nötigung schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu 20 Euro) verhängt. Zudem muss er seiner Stieftochter 1000 Euro bezahlen. Gewalt sei auch nicht in einer Regelmäßigkeit ausgeübt worden, wie es für eine Verurteilung wie angeklagt, notwendig ist.

Das Gericht erachtet sowohl die Aussage der Stieftochter, als auch des Angeklagten als glaubwürdig. Im Zweifel hat es daher zu seinen Gunsten entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.