“Sie haben so eine kurze Zündschnur”: Urteil nach brutaler Attacke

In einem Sportwettenlokal soll ein 22-Jähriger einen anderen Mann mit Schlägen ins Gesicht malträtiert haben. Das mutmaßliche Opfer möchte 20.000 Euro.
“Unzählige Faustschläge” habe der 22-jährige Angeklagte seinem Gegenüber verpasst, führt Staatsanwältin Karin Dragosits aus. Ein Video zeigt den Vorfall: Ein groß gewachsener Mann mit breiten Schultern spricht in einem Sportwettenlokal mit jemanden. Dann steht er auf, geht ein paar Schritte. Plötzlich dreht er sich wieder um, packt einen Stuhl und schlägt diesen seinem vorherigen Gesprächspartner ins Gesicht. Im Anschluss malträtiert er diesen mit Faustschlägen, ehe andere eingreifen und den Mann sowie dessen Begleiter zur Flucht zwingen.
Kein vernünftiger Grund
Der junge Mann vor Gericht ist wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt. Demnach soll dieser bereits mit dem Plan, die Zielperson schwer zu verletzen, auf diese losgegangen sein. Während der Angeklagte vor der Polizei nichts sagte, bekennt er sich im Gerichtssaal vollumfänglich schuldig.
Sabrina Tagwercher, die Vorsitzende des Schöffensenats, fragt den 22-Jährigen, ob es einen vernünftigen Grund für so eine Tat gebe. Er verneint, doch betont: “Frau Richterin, Sie sagen, es gibt keinen vernünftigen Grund, aber ohne Grund greife ich niemanden an.” Die Staatsanwältin hinterfragt die angebliche Reue des Angeklagten. Dieser ist bereits mehrfach vorbestraft, auch einschlägig. Diesmal habe er aus der Sache gelernt und sei auch zu Gewalttherapie bereit.
Das mutmaßliche Opfer wird als Zeuge einvernommen. Der 37-jährige Mann erlitt mehrere Brüche im Gesicht und musste operiert werden. Er beantragt ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro. Von Seiten des Angeklagten werden 3000 Euro anerkannt.
Das Urteil
Der Schöffensenat spricht den Angeklagten schuldig und verhängt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, wobei dies als Zusatzstrafe zu werten ist. Eine Bewährungsstrafe von vier Monaten Haft wird widerrufen – diese muss er auch absitzen.
Mildernd wirkt das Geständnis. Erschwerungsgründe sind die massiv einschlägige Vorstrafenbelastung, die über 24 Tage andauernde Arbeitsunfähigkeit des Opfers, die Tatbegehung während offener Probezeit und anhängiger Verfahren sowie die Verwendung eines Stuhls als Waffe. Milderungs- und Erschwerungsgründe aus einem zwischenzeitlich stattgefundenen Verfahren müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Die Vorsitzende macht klar: “Sie haben so eine kurze Zündschnur und das wissen Sie.” Er solle die Haftdauer nutzen und eine Lehre machen. Dies hat der Angeklagte während der Verhandlung mehrmals angekündigt.
Das Urteil ist rechtskräftig.