100.000-Euro-Mercedes gestohlen? 48-Jähriger streitet alles ab

Pkw gestohlen und nach Deutschland gefahren: Ein 48-Jähriger muss sich vor dem Schöffensenat verantworten.
Die Einvernahme des Angeklagten fällt überraschend kurz aus, obwohl er auf nicht schuldig plädiert. An diesem Tag sind keine Zeugen geladen, doch es liegen eindeutige Beweise vor.
Mercedes gestohlen
Der 48-jährige Angeklagte wird aus der Haft vorgeführt. Das T-Shirt hängt weit hinab, die Hose sitzt am Bund scheinbar eng. Seine Reaktionen fallen kurz und emotionslos aus. Selbst bei der Aufnahme persönlicher Daten antwortet der obdachlose Mann auf die Frage, wovon er gelebt habe, er habe “gelebt”.
Ihm wird vorgeworfen, im März 2025 einen Mercedes im Wert von über 100.000 Euro gestohlen zu haben. Bei einem Autohaus habe er das fragliche Fahrzeug unverschlossen gefunden, die Schlüssel lagen darin. Der Angeklagte habe die Chance genutzt, das Auto gestohlen und sei nach Deutschland gefahren.
Die GPS-Ortung bereitete der Flucht ein Ende. Rund 360 Kilometer von Dornbirn entfernt wurde der Angeklagte aufgegriffen. Bei der Polizei habe er indirekt zugegeben, das Auto gestohlen zu haben.
Erdrückende Beweise
Die Beweise sind erdrückend. Neben der Kontrolle durch die Polizei sowie die GPS-Ortung liegen auch Lichtbilder vom Autohaus vor. Vor Gericht behauptet der Mann jedoch kurz und knapp, als die Lichtbilder gezeigt werden: “Das bin nicht ich.” Die Polizeiaussage habe er ebenfalls nicht getätigt.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger sieht das anders und spricht den Angeklagten schuldig. “Es ist ganz klar, dass Sie das waren. Jemand anders kommt nicht in Frage”, erklärt der Vorsitzende. Über den Angeklagten wird eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten verhängt.
Mildernd wirkt allein, dass der Mercedes wieder an das Autohaus übergeben werden konnte. Erschwerend sind hingegen neun einschlägige Vorstrafen und die mehrfache Überschreitung der Wertqualifikation von 5000 Euro für schweren Diebstahl.
Der Angeklagte lehnt es ab, mit seiner Verteidigung zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.