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Nach halber Kiste Bier: 33-Jähriger soll Hitler verherrlicht haben

12.08.2026 • 12:56 Uhr
Nach halber Kiste Bier: 33-Jähriger soll Hitler verherrlicht haben
Der Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig. NEUE/Frick

Bei einer Auseinandersetzung soll ein 33-Jähriger Adolf Hitler verherrlicht haben. Ein Zeuge erzählt von Hassaussagen gegen Schwule, Lesben und Ausländer.

Mit einer halben Kiste Bier in zirka eineinhalb Stunden habe der 33-jährige Angeklagte vorgeglüht. Im Anschluss sei er in ein Lokal gegangen, wo es zu einer Auseinandersetzung mit Mitgliedern eines Tiroler Fußballvereins gekommen sei. Daran erinnere er sich nur noch bruchstückhaft. Vor Gericht behauptet er, unzurechnungsfähig gewesen zu sein. Der Sachverständige Reinhard Haller bewertet diese Aussage.

Hitlergruß und Hassaussagen

Beim Gespräch mit den Tirolern habe der Angeklagte Adolf Hitler verherrlicht, mehrmals den Hitlergruß gemacht und “Sieg Heil!” gerufen. Einem Gesprächspartner gegenüber habe er vom “vergasen” gesprochen, wie aus dessen Polizeiaussage hervorgeht. Zudem hasse er Schwulen, Lesben und Ausländer. Schließlich riefen die Fußballspieler die Polizei heran.

Der Angeklagte erzählt, es sei eine schwierige Zeit für ihn gewesen. Mit Alkohol habe er seinen damaligen Stress zu verarbeiten versucht. Die Ereignisse geschahen “im Vollrausch”. Daher bekennt er sich zu diesen Vorfällen nicht schuldig. Einen weiteren Vorwurf gesteht er, nämlich den Besitz von drei Schlagringen. Diese wurden im Zuge einer Hausdurchsuchung bei ihm gefunden.

Der Sachverständige Reinhard Haller sieht beim Angeklagten keinen Vollrausch. Da damals kein Alkoholtest durchgeführt wurde, muss Haller die Aussagen von Angeklagten und Zeugen sowie Erfahrungswerte heranziehen. Ein Polizist erklärt, der Angeklagte sei damals alkoholisiert gewesen, habe aber deutlich gesprochen und nicht getorkelt. Darüber hinaus errechnet Haller einen ungefähren Promillewert von 2,67. Ein Vollrausch liege ab ungefähr 3,2 Promille vor. Dennoch betont er, dass dieser Wert eine Hypothese und seine Bewertung im gesamten Kontext zu betrachten sei.

Schuldspruch

Der Wahrspruch der Geschworenen fällt einstimmig aus: Schuldig in beiden Anklagepunkten. Somit hat der 33-Jährige gegen das Verbots- und das Waffengesetz verstoßen. Der Vorsitzende, Martin Mitteregger, verkündet eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro).

Mildernd wertet das Gericht das Teilgeständnis, den Beitrag zur Wahrheitsfindung und die erhebliche Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt. Von einer Unzurechnungsfähigkeit wird nicht ausgegangen. Erschwerend wirken das Zusammenkommen eines Verbrechens mit einem Vergehen, dass der Angeklagte drei Waffen besaß und einschlägige Vorstrafen. Die Vorstrafen liegen allerdings längere Zeit zurück.

Das Urteil ist rechtskräftig.