2,22 Promille: Autofahrer erfasst E-Biker und dessen Partnerin

Ein Unfall mit über zwei Promille führt einen 34-Jährigen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Diversion ab.
2,22 Promille: Mit dieser laut Staatsanwalt Richard Gschwenter “massivsten Alkoholisierung” soll der 34-jährige Angeklagte am 13. März einen Unfall verursacht haben. Angesichts der Umstände macht der öffentliche Ankläger von vornherein klar: “Die Staatsanwaltschaft wird einer Diversion nicht zustimmen.”
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Zwei Verletzte
Die Anklage führt aus: Der Angeklagte erfasste mit seinem Auto einen E-Bike-Fahrer. Den Fahrradfahrer hob es über die Motorhaube, dieser fiel auf die Windschutzscheibe und dann auf der rechten Seite vom Auto. Im Sturz traf er seine Partnerin, die ebenfalls mit dem E-Bike unterwegs war.
Während die Frau leichte Verletzungen wie Abschürfungen und Hämatome erlitt, wurde ihr Partner schwer verletzt. Er brach sich das Schulterblatt, erlitt Prellungen, Abschürfungen und war längere Zeit beeinträchtigt. “Es gab keine Toten und dafür können Sie dankbar sein”, so der Staatsanwalt zum Angeklagten.
Geständnis
Der Angeklagte wiederum gesteht vollumfänglich. Es tue ihm leid, was geschehen sei. Bei den Verletzten entschuldigt er sich im Gerichtssaal. Diese machen im Strafverfahren keine Ansprüche geltend, da derzeit noch weitere Fragen zu klären sind. Ihnen bleibt die Möglichkeit, über den Zivilrechtsweg zu klagen.
Die Richterin spricht den 34-Jährigen schuldig der fahrlässigen Körperverletzung in zwei Fällen. Sie verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro). In ihrer Urteilsbegründung betont sie: “So ein Delikt bedarf einer hohen Bestrafung.”
Mildernd wertet das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, dessen Geständnis und die Entschuldigung gegenüber den Verletzten. Erschwerend wirken Zusammentreffen von zwei Vergehen, dass es mehrere Opfer gab sowie die hohe Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt.
Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptiert der Angeklagte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.