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Über 5000 Euro AMS-Schaden und Streit um Unterhalt

20.08.2026 • 11:45 Uhr
Über 5000 Euro AMS-Schaden und Streit um Unterhalt
Aufgrund der Schadenshöhe sitzt der Angeklagte nun vor dem Landesgericht. NEUE/Frick

Arbeitslosengeld und Unterhalt: Das eine soll der Angeklagte zu Unrecht bezogen, das andere nicht bezahlt haben.

Ursprünglich lag der Fall des 51-jährigen Angeklagten beim Bezirksgericht. Dieses erklärte sich jedoch für unzuständig. Der Grund: Die Schadenssumme beim Arbeitsmarktservice (AMS) beträgt über 5000 Euro. Nun wird der Fall am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Hinzu kommt ein Vorwurf um nicht geleistete Unterhaltspflichten.

Teilgeständnis

Zum ersten Vorwurf bekennt sich der Angeklagte schuldig. Er habe eine Beschäftigung beim AMS nicht gemeldet. Seit 35 Jahre arbeite er auf dem Bau, normalerweise nur während der Sommermonate, da im Winter nichts zu tun ist. Diesmal habe er jedoch zwei Monate früher wieder anfangen können. Die Meldung ans AMS sei ihm untergegangen. Ein Teil des Schadens wurde bereits wiedergutgemacht. “Das System kann nur dann funktionieren, wenn es nicht ausgenutzt wird”, erklärt Staatsanwältin Karin Dragosits in ihrem Schlussplädoyer.

Hinsichtlich der Unterhaltspflichten ordnet der Angeklagte den Sachverhalt anders ein. Er habe zwar nicht immer bezahlt wie vereinbart, jedoch anderweitige Leistungen für seine Tochter erbracht: Überweisungen, Klassenfahrten bezahlt. Dies können laut ihm Ex-Frau und Tochter bestätigen. In seinen Augen hat er seine Unterhaltspflichten nicht “gröblich” verletzt.

Geldstrafe

Ex-Frau und Tochter müssen als Zeugen geladen werden. Dieser Punkt der Anklage wird an diesem Tag nicht abgeschlossen. Was die AMS-Gelder anbelangt, verkündet Richterin Sabrina Tagwercher einen Schuldspruch wegen schweren Betrugs. Sie verhängt eine Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu vier Euro).

Mildernd wertet das Gericht die bislang erfolgte Schadenswiedergutmachung und das umfassende Geständnis. Erschwerend sind hingegen eine einschlägige Vorstrafe und der längere Tatzeitraum. Die Vorstrafe verhindert, dass ein Teil der Strafe bedingt nachgesehen werden kann.

Alle Parteien akzeptieren das Urteil. Da der Angeklagte an diesem Tag nicht anwaltlich vertreten ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.