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Raubprozess: Schuldner um Geld gebeten und andere Ungereimtheiten

25.08.2026 • 16:00 Uhr
Raubprozess: Schuldner um Geld gebeten und andere Ungereimtheiten
Der Angeklagte sorgt bereits zu Verhandlungsbeginn für Ärger. NEUE/Frick

Zu Beginn der Verhandlung glänzt der Angeklagte durch Abwesenheit. Nach erstem Ärger muss er sich vor dem Schöffengericht unter anderem wegen Raubes verantworten.

“15 Leute haben auf Sie gewartet”, stellt der Vorsitzende des Schöffengerichts, Elias Klingseis, zu Beginn fest. Obwohl der 43-jährige Angeklagte nur eine halbe Stunde vor geplantem Verhandlungsbeginn bei Verteidiger German Bertsch in der Kanzlei war, erscheint er mit 20 Minuten Verspätung im Gerichtssaal. Es wird nicht das einzige Mal bleiben, dass die Stimmung angespannt ist.

Mann geschlagen und bestohlen

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem Unbekannten einen Mann außerhalb einer Bar festgehalten, geschlagen und ihm die Geldtasche gestohlen zu haben. Es besteht der Verdacht des Raubes. Im Wesentlichen erzählt der 43-Jährige, dass der Unbekannte zugeschlagen habe. Der Angeklagte habe sich nur Geld beim mutmaßlichen Opfer leihen wollen. Im Streit habe er versucht zu schlichten und dem Verwundeten sogar hochgeholfen.

Die Aussage ist mit etlichen Widersprüchen gespickt. Immer wieder hakt der Vorsitzende nach. Das mutmaßliche Opfer habe dem Angeklagten Geld geschuldet. Warum er jemanden um Geld bitte, der ihm etwas schulde? Der Angeklagte begründet dies damit, dass es üblich sei zu bitten.

Seine Flucht nach der Auseinandersetzung wird ebenfalls in Frage gestellt. “Ein Bekannter, der Ihnen Geld schuldet, wird zusammengeschlagen und Sie warten nicht auf die Polizei?”, fragt der Vorsitzende. “Was hätte ich in der ganzen Panik tun sollen?”, entgegnet der Angeklagte.

Zeugenaussagen

Die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Opfers und einer Mitarbeiterin der Bar bestätigen den gemeinsamen Gewaltakt. Beide wägen ihre Worte genau ab, brauchen teils lange für Antworten. Während der Verwundete sicher ist, dass der Angeklagte ihn festhielt, sah die Bedienstete über eine Kamera, dass Letzterer zugeschlagen habe.

Staatsanwalt Christoph Stadler schlussfolgert über die Aussagen des 43-Jährigen: “Das passt hinten und vorne nicht zusammen.” Auch der Vorsitzende macht in seiner Urteilsbegründung deutlich: “Sie waren dermaßen unglaubwürdig, dass es Ihresgleichen sucht.”

Das Schöffengericht spricht den Angeklagten schuldig des Raubes, der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und der Urkundenunterdrückung. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Zudem muss er Privatbeteiligtenansprüche von 702,99 zuzüglich 4 Prozent Zinsen bezahlen.

Erschwerend wirken eine einschlägige Vorstrafe, das Zusammenkommen von Verbrechen mit mehrere Vergehen, die Tatbegehung während offenem Strafaufschub und mit einem weiteren Täter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.