Nahtoderfahrung als Wendepunkt: Eine alte Tat bringt ihn vor Gericht

Vor Gericht zeigt sich ein mehrfach vorbestrafter Mann geläutert. Der Grund: eine Nahtoderfahrung.
“Ich sehe, dass Sie hier auf einem sehr guten Weg sind”, sagt Richterin Kathrin Feurle in ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten. Angesichts dessen hat sie eine teilbedingte Freiheitsstrafe verhängt, was angesichts der Vergangenheit des 36-Jährigen ungewöhnlich sei. Doch der Entscheidung ging ein Schicksalsschlag im Leben des Mannes voran: eine Nahtoderfahrung.
Ein Jahr clean
Die Anklagevorwürfen konnten lange nicht verhandelt werden, da der Angeklagte vor einiger Zeit ein multiples Organversagen erlitten habe. Er sei im Koma gelegen und habe eine lange Genesung hinter sich. Laut seinen Aussagen seien es nur noch wenige Wochen, bis er ein Jahr clean sei. Therapien seien sehr hilfreich.
Nun wird ihm allerdings noch ein Vorfall aus dem Mai 2025 zur Last gelegt. Damals habe er die Polizei zur Öffnung einer Wohnung zwingen wollen und versucht, den Streifenwagen zu beschädigen. Dabei handle es sich nach Rechtsauslegung um “kritische Infrastruktur”.
An die Vorwürfe könne sich der 36-Jährige überhaupt nicht mehr erinnern. Er habe zuvor Alkohol und Benzodiazepine konsumiert. Dennoch bekennt er sich schuldig. “Warum sollen sie lügen?”, fragt er mit Blick auf die Aussage der Polizisten. Ein Gutachten bestätigt, dass sich der Mann zum Tatzeitpunkt im Vollrausch befunden habe.
Das Urteil
Mit dem Schuldspruch verhängt die Richterin eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, wovon acht Monate bedingt sind. Zudem ordnet sie Bewährungshilfe sowie die Fortsetzung von Sucht- und Psychotherapie an. Die Therapieeinrichtung muss dem Gericht regelmäßig Bescheid über den Behandlungsverlauf geben. Vom Widerruf einer bedingten Entlassung wird abgesehen.
“Ich habe alle Augen zugedrückt und eine teilbedingte Freiheitsstrafe verhängt”, erklärt Feurle. “Eine gänzlich bedingte Strafnachsicht geht nicht.” Der 36-Jährige hat neun Eintragungen im Strafregister, teils lange zurückliegend. Die letzte Tat erfolgte kurz nach einer Haftentlassung.
Das Urteil ist rechtskräftig.