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Taschendieb in Feldkirch benutzte Elektroschocker: Nun wird ihm räuberischer Diebstahl vorgeworfen

17.09.2026 • 14:21 Uhr
Taschendieb in Feldkirch benutzte Elektroschocker: Nun wird ihm räuberischer Diebstahl vorgeworfen

Zwei gestohlene Handtaschen, eine Verfolgungsjagd und schließlich ein Stromstoß. Junger Oberländer wegen räuberischen Diebstahls auf der Anklagebank.

Zuerst nahm er zwei Frauen die Handtaschen ab, dann gab es einen Stromstoß. Ein junger Oberländer, Jahrgang 2003, musste sich wegen räuberischen Diebstahls vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Die Tat ereignete sich am im März in einem Feldkircher Lokal. Er hatte dort laut Anklage mit einem Kollegen reichlich Alkohol getrunken. Als zwei Mitarbeiter bemerkten, dass ihre Handtaschen fehlten, sahen sie den Mann weglaufen. Ein Arbeitskollege nahm die Verfolgung auf und stellte ihn ein paar Meter weiter. Der Mann gab die Taschen zurück, doch aus einer fehlten Geldbörse und Schlüsselbund. Der Mitarbeiter setzte dem Mann später mit einem E-Scooter nach. Auf dem Weg ins Reichenfeld soll der Dieb schließlich einen Elektroschocker gezogen und seinem Verfolger einen Stromstoß in den Bauchbereich versetzt haben. Danach flüchtete er. Die Polizei konnte ihn wenig später anhalten. Die fehlenden Gegenstände wurden bei ihm gefunden.

Geläutert

Vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger bekannte sich der Angeklagte schuldig. An die Tat selbst könne er sich nur noch lückenhaft erinnern. Damals habe er täglich getrunken. Zwei Stunden nach der Tat wurden bei ihm 1,77 Promille festgestellt. Heute gibt sich der junge Mann geläutert. Er trinke nicht mehr und habe sein Leben wieder im Griff. Auf die Frage Wehingers, wie es weitergehen solle, erklärte er, er wolle sich bessern, seine Mutter stolz machen und auch selbst wieder stolz auf sich sein.

Der Verteidiger verwies auf die starke Alkoholisierung, das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit. Der Anwalt regte vergeblich eine Diversion an. Auch sein Antrag auf Einholung eines Gutachtens zur Zurechnungsfähigleit zum Tatzeitpunkt wurde abgelehnt. Die Alkoholisierung dürfe nicht dazu führen, die Tat zu bagatellisieren, sagte die öffentliche Anklägerin Karin Dragosits. Schließlich gehe es um räuberischen Diebstahl und damit um einen schweren Vorwurf. Sie beantragte eine schuld- und tatangemessene Strafe. „Es tut mir leid, ich werde so etwas nicht mehr machen“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort.

Haft- und Geldstrafe

Nach 15-minütiger Urteilsberatung fasste der Angeklagte zehn Monate bedingte Haft und eine zu zahlende Geldstrafe in der Höhe von 3240 Euro (360 Tagessätze zu je 9 Euro) wegen räuberischen Diebstahls aus. Der Schöffensenat sah keine Unzurechnungsfähigkeit aufgrund der Alkoholisierung. Die festgestellten 1,77 Promille lagen deutlich unter der dafür maßgeblichen Grenze. Zudem habe sich der Angeklagte bei der Tat sehr zielgerichtet verhalten, hielt das Gericht fest. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft ebenso. Das Urteil ist somit rechtskräftig.